Die Aussicht auf eine Solarstromvergütung von 9,5 ct/kWh, landwirtschaftliche Nutzung unterhalb der Modulreihen, 85 % Direktzahlungen, alles von ein und derselben Fläche – das hat bereits 20 Landwirte im Maschinenring Mittelholstein überzeugt, die Planung für eine Agri-PV-Anlage in Auftrag zu geben.


„Mit der Privilegierung von Agri-PV hat die alte Bundesregierung den Bauern ein echtes Geschenk hinterlassen“, fasst MR-Geschäftsführer Uwe Reimers die Grundlage für das neue MR-Angebot zusammen. „Mit Agri-PV haben Landwirte eine langfristig sichere Einkommensquelle, die wenig Arbeit macht und den Agrarstatus der Flächen erhält.“ Der Maschinenring führt für angefragte Flächen eine Vorprüfung zu Umweltauflagen und Netzkapazitäten durch und übergibt dann für Planung und Bau an einen Partner. Doppelnutzung – oben Solarstrom unten Landwirtschaft. 15 % Licht fällt durch die Agri-PV-Module. Zusammen mit dem Lichteinfall von den Seiten ist die Strahlung ausreichend für das Wachstum von Gräsern, Leguminosen, Gemüse oder Obst. „Durch die Hochaufständerung von 2,10 m bis 3,80 m fällt in Summe viel Licht“, erklärt Projektmanager Stephan Franke. Auf leichten Böden könne durch die Teilbeschattung die Verdunstung reduziert und damit die Wasserversorgung der Kulturen gesichert werden, so der Projektleiter weiter. Das Niederschlagswasser wird über patentierte Regenwasser-Verteilschienen mit Langlöchern in breiten Streifen unterhalb der Module verteilt. Eine Agri-PV-Anlage bis 2,5 ha kann nahezu jeder Landwirtschaftsbetrieb privilegiert bauen, betont Stephan Franke. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Standard-PV-Anlagen.
Schnelle Entscheidung gefragt
Die Kapazität der Mittelspannungsnetze und Netzknotenpunkte ist begrenzt. Deshalb rät Uwe Reimers interessierten Landwirten, schnell zu handeln. Da für die Festvergütung ein Mindestabstand von zwei Kilometern innerhalb einer Gemeinde vorgeschrieben ist, reduziert sich die Anzahl potenzieller Standorte erheblich. „Eine landwirtschaftliche Nutzung ist verpflichtend, z.B. mit Rindern oder auch Sonderkulturen. Im Pflanzenbau ergeben sich durch Agrarroboter in der Zukunft sicherlich auch neue Nischen. Gerade angesichts der absehbaren Marktreife von Agrarrobotern könne die Doppelnutzung deutlich einfacher werden.
Von der Netzanfrage bis zum Anlagenbau
Im ersten Schritt sichert die Partnerfirma des Maschinenrings den Netzzugang und erstellt ein Konzept für die landwirtschaftliche Nutzung. Darin muss eine reale, gewinnorientierte Nutzung mit mind. 66 % des Referenzertrages nachgewiesen werden. Im nächsten Schritt werden erste Planungsunterlagen erstellt und der Bauantrag gestellt. „Sollte der Bauantrag trotz der langjährigen Erfahrung unserer Architekten nicht genehmigt werden, berechnen wir nur die Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen, meist ca. 3.000 Euro“, betont Stephan Franke. „Wenn alles gut läuft, kann eine Agri-PV-Anlage nach 12 bis 14 Monaten ans Netz gehen“, gibt der Projektmanager einen Ausblick.
Quelle :MR Mittelholstein
"Kurz gefasst – Privilegierte Agri-Photovoltaik"!
Rechtsgrundlage:
Solarpaket 1 (Mai 2024)
Vorteile:
Gesicherte Einspeisevergütung für das erste MWp von 9,5 ct/kWh. Landwirtschaftliche Nutzung der Flächen, z.B. Mutterkuhhaltung, Sonderkulturen. 85 % der Direktzahlungen. Stilllegungsflächen (4 % nach GLÖZ-Standards) werden ökonomisch aufgewertet. Der Agrarstatus der Fläche bleibt erhalten. Bau im Außenbereich möglich. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Anforderungen:
Investitionen von ca. 800.000 bis 2 Mio EUR mit Renditen über 10 % sind durchaus realistisch. Anlage in Hofnähe und am ausgelagerten Betriebsgebäude. „Echte“ landwirtschaftliche Nutzung mit mind. 66 % des Referenzertrages. Mindestabstand zwischen zwei Agri-PV-Anlagen von 2 km innerhalb einer Gemeinde. Lichte Höhe mindestens 2,1 m.
Einschränkungen:
Flächenkulissen wie Moorböden, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Dauergrünland in Natura-2000- und FFH-Gebieten. Max. 2,5 ha Grundfläche.
Keine Vorgaben:
Art der landwirtschaftlichen Nutzung: Ackerbau, Grünland, Obstbau, Gemüsebau. Eigentumsstruktur, unterschiedliche Eigentümer von Agri-PV-Anlage und landwirtschaftlichem Betrieb sind möglich.
Quelle: MR Mittelholstein