Auch die jüngste Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Biomasseanlagen war mehrfach überzeichnet. Auf das ausgeschriebene Volumen von 187 Megawatt installierter Leistung wurden 685 Gebote im Umfang von 543 Megawatt eingereicht. 244 Gebote erlangten einen Zuschlag, bei einer Spanne von 12,34 bis 17,19 ct/kWh. Unterdessen drängt die Bioenergiebranche auf schnelle Anpassungen des EEG.


Erneut war die Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Biomasseanlagen mehrfach überzeichnet. Beim ersten Ausschreibungstermin 2025, der auf dem 1. April fiel und noch nach den Bedingungen des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) stattfand, wurden laut Bundesnetzagentur auf das ausgeschriebene Biomasse-Volumen von 187 Megawatt installierter Leistung 685 Gebote im Umfang von 543 Megawatt eingereicht. Dabei entfielen acht Gebote mit fünf Megawatt auf Neuanlagen, die übrigen auf Bestandsanlagen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur erlangten 244 Gebote einen Zuschlag, bei einer Spanne von 12,34 bis 17,19 ct/kWh. In der Ausschreibungsrunde habe sich der Trend fallender Zuschlagswerte fortgesetzt. Mit 16,53 ct/kWh habe der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert deutlich unterhalb der Vorrunde mit 17,33 ct/kWh gelegen. Die größten Zuschlagsvolumina seien auf Gebote für Standorte in Bayern entfallen, gefolgt von Standorten in Niedersachsen sowie Baden-Württemberg. In der Ausschreibung für Biomethananlagen zum 1. April 2025 gingen der Bundesnetzagentur zufolge erneut keine Gebote ein.
Anpassungen am EEG schnell vornehmen
Die Bioenergiebranche drängt unterdessen auf umfassende Änderungen am EEG sowie eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung der zu Jahresbeginn beschlossenen deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens sowie des Flexibilitätszuschlags. Das noch vom alten Bundestag verabschiedete Biomassepaket hänge noch immer zur Notifizierung bei der EU-Kommission fest, beklagte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. Aufgrund des viel zu geringen Ausschreibungsvolumens der letzten Jahre drohten Dutzende erneuerbare Terawattstunden nachhaltige Energie aus Holz und Biogas vom Netz zu gehen.
„Der Druck in der Branche ist nun derart groß, dass Hunderte Anlagenbetreiber selbst die alten, marktwirtschaftlich viel zu schlechten Bedingungen des EEG 2023 in Erwägung ziehen müssen, da sonst das Aus der Anlage droht“, beklagte Rostek. Gleichzeitig wäre es eigentlich geboten, die Betriebe wettbewerbsfähig und fit für die Zukunft aufzustellen, damit diese auch langfristig am Markt betrieben werden könnten.
Um das volle Potenzial der Bioenergiebranche zu entfalten, gilt es aus Sicht der Verbände im HBB, neben der beihilferechtlichen Genehmigung auch zügig eine Überarbeitung des Biomassepakets voranzutreiben. „Die Regularien für die Flexibilisierung von Biogas sind auch im Biomassepaket noch nicht ausgewogen. Von Holz oder Biomethan war nicht einmal die Rede. Auch die Situation von kleinen güllebetonten Anlagen muss auf den Prüfstand“, forderte Rostek. Sie kündigte an, dass das HBB dazu zügig Vorschläge vorlegen werde.
Ausschreibungsbedingungen für Biomethan verbessern
Für den Biogasrat+ ist es indes wenig überraschend, dass es für Biomethananlagen erneut kein einziges Gebot gab. Seit der Änderung des EEG-Ausschreibungsdesigns für Biomethan im EEG 2023 seien keine Gebote für Biomethan-Projekte mehr eingereicht worden. Aus Sicht von Geschäftsführerin Janet Hochi ist eine Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen für Biomethan daher unerlässlich. Derzeit sei die Förderung für Biomethan praxisfern und wirtschaftlich unattraktiv.
Nach Ansicht von Hochi muss die Politik vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Situation und ihrer negativen Auswirkungen auf Europa schnellstmöglich jede Möglichkeit nutzen, um erneuerbare Energieversorgungsoptionen wie Biomethan voranzubringen. Sie schlägt vor, die Volllaststunden für den Betrieb der Biomethananlagen (Biomethan-BHKW) von derzeit 10 auf 50% der Jahresstunden anzuheben. Außerdem plädiert sie für eine Wiederzulassung von Biomethananlagenprojekten bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen, und zwar bei Neu- und bei Bestandsanlagen.
Quelle: AgE
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