Ab 2026 gilt für Landwirte in Europa die Pflicht, das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln digital zu dokumentieren. Allerdings gelten Übergangsfristen. In MeinAcker, dem Software-Paket der Maschinenringe, ist die digitale Dokumentation kein Problem.


Die digitale Pflanzenschutzdokumentation ist ab 1. Januar 2026 Pflicht. Foto: Landpixel
“Wir haben im Hintergrund bereits die notwendigen kleinen Anpassungen vorgenommen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden”, sagt Michael Sandner von der MR Digital GmbH, die MeinAcker für die Landwirte der Maschinenringe entwickelt.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Landwirte ihre Pflanzenschutz-Anwendungen grundsätzlich in ganz Europa digital dokumentieren. Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen die Pflicht auf allerdings bis zum 1. Januar 2027 verschieben. In Deutschland sollen die neuen Vorgaben aus der DV-VO 564/2023 gelten bereits ab 2026 gelten. Ausgenommen bleibt nach Informationen des Maschinenring Magazins lediglich der Export im maschinenlesbarem Format. Dieser soll in Deutschland auf 2027 vorschoben werden.
Wenn die Verordnung zum 1. Janua 2026 in Deutschland greift, müssen spätestens 30 Tage nach der Pflanzenschutzanwendung die Daten elektronisch vorliegen. Erlaubte Formate sind dann CSV, XML oder JSON. Handschriftliche Aufzeichnungen oder reine PDF-Dateien sind nicht mehr zulässig.
Erfasst werden müssen alle Anwendungsdaten von Pflanzenschutzmitteln, wie Datum und Ort der Anwendung, Kultur und behandelte Fläche, Mittelname, Aufwandmenge, Applikationsart sowie Anwender und ggf. Genehmigungen.
Folgende Tabelle (Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart) zeigt, was sich verändert:

Das MeinAcker-Softwarepaket ist auf die Vorgaben bereits eingestellt und bietet auch für die Zukunft eine Reihe von Neuerungen, die in der nächste Zeit eingeführt werden. In Aufgabenmaske zum Pflanzenschutz wird ein Dropdownfeld "BBCH-Stadium" eingefügt, in dem die Entwicklungsstadien der gewählten Kultur zur Auswahl stehen. Wenn es die Auflagen des PSM erfordern, ist das BBCH-Stadium ein Pflichtfeld. Die Aufgabenmaske zum Pflanzenschutz wird um die Uhrzeit erweitert. Wenn es die Auflagen, des PSM erfordern, wird Uhrzeit zum Pflichtfeld. Für die behandelten Flächen gibt es individuelle Eingabemöglichkeiten. Wird nicht der komplette Schlag, sondern nur eine Teilfläche behandelt (z.B. ein Distelnest), kann die behandelte Fläche oder der prozentuale Anteil eingetragen werden. Zusätzlich zur PDF-PSM-Auswertung, wird der Export im xml-Format bereitgestellt (im definierten maschinenlesbaren Format).
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