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7. August 202607.08.26

EEG 2027: Das könnte sich für Betreiber ändern

Maschinenringe Deutschland GmbH
weniger als eine Minute Lesezeit

Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des EEG 2027 stehen der Branche der erneuerbaren Energien grundlegende Veränderungen bevor. Der Entwurf markiert den Übergang von einem überwiegend förderbasierten System hin zu deutlich mehr Marktintegration, Direktvermarktung und wirtschaftlichen Anreizen für Speicherlösungen.

Für Betreiber von Photovoltaik-, Wind- und Biogasanlagen sowie für Investoren und Projektentwickler lohnt sich ein genauer Blick auf die geplanten Änderungen. Zwar muss der Gesetzentwurf noch Bundestag, Bundesrat und die Zustimmung der EU-Kommission passieren, die Richtung ist jedoch klar vorgegeben.

Die zentrale Leitlinie: Mehr Markt, weniger klassische Förderung

Das EEG 2027 verfolgt das Ziel, erneuerbare Energien stärker an Marktmechanismen auszurichten. Die feste Einspeisevergütung verliert an Bedeutung, während die Direktvermarktung zum neuen Standard werden soll. Gleichzeitig sollen Investitionen weiterhin abgesichert werden, allerdings über neue Förderinstrumente und stärkere Marktanreize.

Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören:

  • Schrittweiser Abschied von der klassischen Einspeisevergütung für Neuanlagen.
  • Ausbau der Direktvermarktung über nahezu alle Anlagengrößen hinweg.
  • Einführung von zweiseitigen Contracts for Difference (CfD).
  • Stärkere Berücksichtigung von Netzverträglichkeit und Speicherintegration.
  • Fokus auf kosteneffizienten Ausbau erneuerbarer Energien.
Photovoltaik: Das Ende der klassischen Einspeisevergütung

Die wohl gravierendsten Änderungen betreffen die Photovoltaik. Künftig sollen neue PV-Anlagen grundsätzlich über die Direktvermarktung vermarktet werden. Für kleinere Anlagen sind Übergangsregelungen vorgesehen, langfristig wird sich jedoch auch hier die Direktvermarktung als Regelfall etablieren. Zudem entfällt die bisherige Ausfallvergütung.

Was bedeutet das für Anlagen unter 25 kW?

Für kleinere Dachanlagen wird die bisherige Förderung weitgehend eingestellt. Als Übergangslösung ist die sogenannte Marktwertdurchleitung vorgesehen. Betreiber erhalten dabei lediglich den jeweiligen Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskosten der Netzbetreiber. Zusätzlich wird ein zeitlich begrenzter Direktvermarktungsbonus eingeführt, um den Einstieg in das neue System zu erleichtern.

Nach Ablauf dieser Übergangsregelungen müssen Betreiber auf die Direktvermarktung umsteigen, wenn weiterhin Erlöse aus der Einspeisung erzielt werden sollen.

Neue 50 %-Einspeisekappung für Dachanlagen

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft PV-Dachanlagen unter 100 kW. Diese sollen ihre Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 50 % der installierten Leistung begrenzen. Ziel ist es, die Belastung der Stromnetze insbesondere während der Mittagsstunden zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Batteriespeichern wirtschaftlich attraktiver zu machen.

Für viele Betreiber wird damit die Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher künftig deutlich interessanter.

CfD-Modell: Neue Regeln für die Förderung größerer Anlagen

Mit dem EEG 2027 wird für viele Anlagen ab 100 kW ein sogenanntes zweiseitiges Contract-for-Difference-Modell eingeführt. Betroffen sind insbesondere Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Biogasanlagen sind ausdrücklich ausgenommen.

Das Prinzip ist vergleichsweise einfach:

  • Liegt der Jahresmarktwert unter dem festgelegten Fördersatz, erhält der Betreiber eine Ausgleichszahlung.
  • Liegt der Jahresmarktwert über dem Fördersatz, müssen die Mehrerlöse an den Netzbetreiber zurückbezahlt werden.

Dadurch sollen Investitionen abgesichert und gleichzeitig Übergewinne in Zeiten hoher Strompreise begrenzt werden.

Vereinfachte Vergütung für Dachanlagen

Für nicht ausschreibungspflichtige Dachanlagen ab 25 kW soll künftig ein einheitlicher Fördersatz von 6,2 ct/kWh gelten. Die bisherige Zusatzvergütung für Volleinspeiser entfällt. Die halbjährliche Degression der Vergütung bleibt bestehen.

Freiflächen-PV und Agri-PV: Fokus auf kostengünstigen Ausbau

Bei Solaranlagen auf Freiflächen setzt die Bundesregierung künftig stärker auf Wirtschaftlichkeit. Das jährliche Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen soll zwischen 2027 und 2032 auf 14 GW festgelegt werden. Gleichzeitig werden neue Biodiversitätsanforderungen für entsprechende Projekte eingeführt.

Für Agri-PV-Projekte gibt es weiterhin Unterstützung: Zusammen mit Moor-PV-Anlagen erhalten sie künftig einen technologiespezifischen Bonus von 0,5 ct/kWh. Andere Sonderboni entfallen dagegen.

Windenergie: Mehr Ausschreibungen und bessere Bedingungen im Süden

Auch die Windenergie profitiert von zusätzlichen Ausbauzielen. Der Entwurf sieht zusätzliche Ausschreibungen von 12 GW Windenergie an Land vor. Die Ausschreibungsvolumina sollen in den Jahren 2027 und 2028 auf jeweils 15 GW steigen.

Besonders interessant für Süddeutschland ist die Anpassung des Referenzertragsmodells. Dadurch sollen Windstandorte in der Südregion bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen erhalten und der regionale Ausbau gestärkt werden.

Neu ist außerdem eine Begrenzung der Flächenpachten für EEG-geförderte Windenergieanlagen. Dadurch soll verhindert werden, dass hohe Pachtkosten die Wirtschaftlichkeit von Projekten beeinträchtigen.

Biogas: Mehr Planungssicherheit und Flexibilität

Für Biogasanlagen enthält der Entwurf mehrere positive Signale.

Die Ausschreibungen sollen bis 2032 fortgeführt werden. Gleichzeitig wird ein Ausbauziel von 9,5 GW installierter Biomasseleistung für die Jahre 2030 und 2035 definiert.

Darüber hinaus werden die Anschlussförderungen für bestehende Anlagen verbessert. Die Vergütungsbegrenzung soll entfallen und auch der Maisdeckel wird angepasst, um Betreibern mehr Flexibilität bei den Einsatzstoffen zu ermöglichen.

Ein wichtiger Vorteil: Biogasanlagen sind von der neuen CfD-Abschöpfung ausdrücklich ausgenommen.

Batteriespeicher werden zum Erfolgsfaktor

Obwohl das EEG 2027 kein eigenes Förderprogramm für Batteriespeicher vorsieht, gehören Speicher zu den großen Gewinnern des Gesetzes.

Die geplante 50 %-Einspeisekappung für Dachanlagen schafft einen direkten wirtschaftlichen Anreiz, Solarstrom zunächst zwischenzuspeichern und zeitversetzt einzuspeisen. Gleichzeitig enthält der Entwurf neue Regelungen zur Integration von Speichern in die Direktvermarktung und die Marktprämienförderung.

Für viele zukünftige PV-Projekte dürfte die Kombination aus Photovoltaik und Batteriespeicher damit zum neuen Standard werden.

Fazit: Jetzt die richtigen Weichen stellen

Der EEG-2027-Entwurf stellt die größten Veränderungen im Fördersystem für erneuerbare Energien seit Jahren dar. Besonders Betreiber und Investoren im Bereich Photovoltaik müssen sich auf neue Vermarktungswege, die stärkere Einbindung von Speichern und das schrittweise Auslaufen der klassischen Einspeisevergütung einstellen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen für Speicherlösungen, Agri-PV-Projekte, Windenergie und flexible Biomasseanlagen.

Wer die bisherigen Förderbedingungen für PV-Dachanlagen noch nutzen möchte, sollte geplante Projekte frühzeitig prüfen und die Umsetzung rechtzeitig vorbereiten.

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