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9. Mai 202609.05.26

Energy Sharing: Strom teilen statt einspeisen?

Maschinenringe Deutschland GmbH
weniger als eine Minute Lesezeit

Energy Sharing kommt, aber langsam. Energy Sharing wird nicht kurzfristig verfügbar sein. Trotz gesetzlichem Rahmen ab 2026 ist eine breite praktische Umsetzung erst ab Ende 2027 realistisch, da technische Systeme und Prozesse noch im Aufbau sind. Wir erklären, warum.

Energy Sharing ermöglicht es erstmals, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu teilen – und zwar über das öffentliche Stromnetz. Grundlage dafür bildet der neue § 42c EnWG, der ab Juni 2026 einen klar geregelten Rahmen schafft. Doch was bedeutet das konkret für Landwirte und andere Verbraucher? Und welche Chancen, Grenzen und Herausforderungen sind mit diesem Modell verbunden?

Was ist Energy Sharing?

Beim Energy Sharing schließen sich Betreiber erneuerbarer Anlagen und Verbraucher zu lokalen Energiegemeinschaften zusammen. Ein Landwirt mit PV-Dachanlage kann den Strom, den er selbst gerade nicht braucht, seinen Nachbarn oder anderen Betrieben im Umfeld berechnen lassen. Der Strom fließt dabei nicht direkt von Hof zu Hof, sondern wird bilanziell über das öffentliche Netz zugeordnet. Das bedeutet: Im Hintergrund werden Erzeugung und Verbrauch rechnerisch miteinander abgeglichen. Wichtig ist außerdem, dass Energy Sharing kein vollständiges Versorgungsmodell ist. Es deckt nur den Teil des Bedarfs ab, der lokal erzeugt wird. Für den restlichen Strom müssen die Teilnehmer weiterhin einen Liefervertrag mit einem Energieversorger haben.

Wie funktioniert das Modell?

Grundlage für das Teilen von Strom sind individuelle Verträge zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Darin wird festgelegt, wie viel die gemeinsame Kilowattstunde kostet und wie die Strommengen verteilt werden. Wichtig dabei: Es kann immer nur die Energiemenge abgerechnet werden, die innerhalb der gleichen Viertelstunde erzeugt und verbraucht wird. Ein Betreiber kann sogar bestimmen, dass bestimmte Mengen verschenkt werden sollen, etwa innerhalb der Familie. Zusätzlich können auch Batteriespeicher am Energy Sharing teilnehmen, sofern sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und keinen Netzstrom aufnehmen. Dadurch lassen sich Erzeugungsspitzen zeitversetzt nutzen und flexibel an die Gemeinschaft weitergeben. Für alles Weitere – also die technische Abwicklung, die Zuordnung der Strommengen, die Marktkommunikation und die Abrechnung – wird in der Regel ein spezialisierter Dienstleister benötigt. Ohne diese Unterstützung ist eine Teilnahme kaum möglich, denn die Anforderungen sind komplex und setzen ein hohes Maß an technischer Infrastruktur voraus.

Welche technischen Voraussetzungen gelten?

Damit Energy Sharing funktioniert, brauchen alle Teilnehmer ein intelligentes Messsystem oder bei großen Erzeugungsanlagen einen sogenannten RLM-Stromzähler. Diese modernen Stromzähler erfassen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstundentakt. Nur so kann der Strom korrekt zugeordnet und abgerechnet werden. Auch räumlich gibt es Einschränkungen: Ab 2026 ist das Modell nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich. Ab 2028 sollen auch direkt angrenzende Netzgebiete einbezogen werden können. Für landwirtschaftliche Betriebe kann Energy Sharing besonders interessant sein, wenn überschüssiger Solarstrom lokal abgegeben werden soll – zum Beispiel bei ausgeförderten PV-Anlagen, die ohnehin wenig Vergütung erhalten. Das Teilen kann dann einen wirtschaftlich attraktiven Zusatzerlös darstellen.

Welche Herausforderungen bestehen?

So vielversprechend das Konzept klingt, die Realität ist kompliziert. Energy Sharing wird in Deutschland nicht staatlich gefördert, anders als in einigen Nachbarländern. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen vollständig an, was die Wirtschaftlichkeit des Modells einschränkt. Lediglich die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh entfällt, sofern sich Erzeugungsanlage und Verbraucher in einem Umkreis von maximal 4,5 Kilometern befinden.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Entscheidend ist, dass sich alle Teilnehmer im gleichen Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers befinden. Damit bleibt Energy Sharing ein regionales Modell, das vor allem im ländlichen Raum neue Möglichkeiten bieten kann.

Viel Potenzial, aber eine lange Anlaufphase

Energy Sharing gibt Landwirten und anderen Akteuren erstmals die Möglichkeit, lokal erzeugten Ökostrom gemeinsam zu nutzen. Das stärkt die regionale Energiewende und kann Überschussstrom sinnvoller einsetzen als eine reine Netzeinspeisung. Gleichzeitig bleibt das Modell technisch und organisatorisch anspruchsvoll. Förderungen fehlen, zentrale Systeme sind noch im Aufbau und erst Ende der 2020er Jahre wird Energy Sharing voraussichtlich in der Breite nutzbar sein. Vor allem in der Anfangsphase wird es für Interessenten schwierig sein, eine regionale Community zu finden. Für landwirtschaftliche Betriebe kann es dennoch ein spannender Baustein der eigenen Energiezukunft werden – nur eben nicht kurzfristig.

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