Energy Sharing kommt, aber langsam. Energy Sharing wird nicht kurzfristig verfügbar sein. Trotz gesetzlichem Rahmen ab 2026 ist eine breite praktische Umsetzung erst ab 2029 realistisch, da technische Systeme und Prozesse noch im Aufbau sind. Wir erklären, warum.


Energy Sharing ermöglicht es erstmals, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu teilen – und zwar über das öffentliche Stromnetz. Grundlage dafür bildet der neue § 42c EnWG, der ab Juni 2026 einen klar geregelten Rahmen schafft. Doch was bedeutet das konkret für Landwirte und andere Verbraucher? Und welche Chancen, Grenzen und Herausforderungen sind mit diesem Modell verbunden?
Was ist Energy Sharing?
Beim Energy Sharing schließen sich Betreiber erneuerbarer Anlagen und Verbraucher zu lokalen Energiegemeinschaften zusammen. Ein Landwirt mit PV-Dachanlage kann den Strom, den er selbst gerade nicht braucht, seinen Nachbarn oder anderen Betrieben im Umfeld berechnen lassen. Der Strom fließt dabei nicht direkt von Hof zu Hof, sondern wird bilanziell über das öffentliche Netz zugeordnet. Das bedeutet: Im Hintergrund werden Erzeugung und Verbrauch rechnerisch miteinander abgeglichen. Wichtig ist außerdem, dass Energy Sharing kein vollständiges Versorgungsmodell ist. Es deckt nur den Teil des Bedarfs ab, der lokal erzeugt wird. Für den restlichen Strom müssen die Teilnehmer weiterhin einen Liefervertrag mit einem Energieversorger haben.
Wie funktioniert das Modell?
Grundlage für das Teilen von Strom sind individuelle Verträge zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Darin wird festgelegt, wie viel die gemeinsame Kilowattstunde kostet und wie die Strommengen verteilt werden. Ein Betreiber kann sogar bestimmen, dass bestimmte Mengen verschenkt werden sollen, etwa innerhalb der Familie. Zusätzlich können auch Batteriespeicher am Energy Sharing teilnehmen, sofern sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und keinen Netzstrom aufnehmen. Dadurch lassen sich Erzeugungsspitzen zeitversetzt nutzen und flexibel an die Gemeinschaft weitergeben. Für alles Weitere – also die technische Abwicklung, die Zuordnung der Strommengen, die Marktkommunikation und die Abrechnung – wird in der Regel ein spezialisierter Dienstleister benötigt. Ohne diese Unterstützung ist eine Teilnahme kaum möglich, denn die Anforderungen sind komplex und setzen ein hohes Maß an technischer Infrastruktur voraus.
Welche technischen Voraussetzungen gelten?
Damit Energy Sharing funktioniert, brauchen alle Teilnehmer ein intelligentes Messsystem. Diese modernen Stromzähler erfassen Erzeugung und Verbrauch im Viertelstundentakt. Nur so kann der Strom korrekt zugeordnet und abgerechnet werden. Auch räumlich gibt es Einschränkungen: Ab 2026 ist das Modell nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich. Ab 2028 sollen auch direkt angrenzende Netzgebiete einbezogen werden können. Für landwirtschaftliche Betriebe kann Energy Sharing besonders interessant sein, wenn überschüssiger Solarstrom lokal abgegeben werden soll – zum Beispiel bei ausgeförderten PV-Anlagen, die ohnehin wenig Vergütung erhalten. Das Teilen kann dann einen wirtschaftlich attraktiven Zusatzerlös darstellen.
Welche Herausforderungen bestehen?
So vielversprechend das Konzept klingt, die Realität ist kompliziert. Energy Sharing wird in Deutschland nicht staatlich gefördert, anders als in einigen Nachbarländern. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben müssen komplett gezahlt werden, was die Wirtschaftlichkeit einschränkt. Hinzu kommt, dass die technische Marktkommunikation – also die digitale Sprache, über die Netzbetreiber, Lieferanten und Dienstleister miteinander Daten austauschen – noch nicht vollständig aufgebaut ist. Auch der langsame Fortschritt beim Smart Meter Rollout bremst das Modell aus. Und schließlich ist die Regulierung umfangreich: Mehrere Verträge, detaillierte Messkonzepte und strenge Bilanzierungsregeln müssen eingehalten werden. All das führt dazu, dass das Interesse bislang noch begrenzt ist und ein schneller Start kaum möglich erscheint.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Entscheidend ist, dass sich alle Teilnehmer im gleichen Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers befinden. Damit bleibt Energy Sharing zunächst ein regionales Modell, das vor allem im ländlichen Raum neue Möglichkeiten bieten kann.
Viel Potenzial, aber eine lange Anlaufphase
Energy Sharing gibt Landwirten und anderen Akteuren erstmals die Möglichkeit, lokal erzeugten Ökostrom gemeinsam zu nutzen. Das stärkt die regionale Energiewende und kann Überschussstrom sinnvoller einsetzen als eine reine Netzeinspeisung. Gleichzeitig bleibt das Modell technisch und organisatorisch anspruchsvoll. Förderungen fehlen, zentrale Systeme sind noch im Aufbau und erst Ende der 2020er Jahre wird Energy Sharing voraussichtlich in der Breite nutzbar sein. Für landwirtschaftliche Betriebe kann es dennoch ein spannender Baustein der eigenen Energiezukunft werden – nur eben nicht kurzfristig.