Erneuerbare Energien stehen vor einem Systemwechsel: Die Förderung wird neu ausgerichtet. Informiere dich jetzt, um deine Projekte ab 2027 wirtschaftlich sicher aufzustellen.


Seit mehr als 25 Jahren bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das zentrale Fundament für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und damit auch für die Energiewende insgesamt. Entsprechend groß ist die Bedeutung der nun anstehenden Novelle. Nach mehreren Verschiebungen hat Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), erstmals einen konkreten Zeitrahmen genannt: Noch im ersten Quartal 2026 soll der Kabinettsbeschluss stehen.
Mit dem Jahresende läuft die bisherige beihilferechtliche Genehmigung aus. Spätestens ab 2027 wird daher eine verlässliche Anschlussregelung zwingend notwendig. Genau hier setzt die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des EEG an und sie bringt einschneidende Veränderungen mit sich, die auch für Betreiber landwirtschaftlicher EE Anlagen von großer Bedeutung sind.
Geplant ist, dass das aktuelle System der klassischen Einspeisevergütung nur noch bis Ende 2026 Bestand hat. Ab 2027 sollen stattdessen zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, kurz: CfD) eine zentrale Rolle übernehmen. Diese neuen Fördermechanismen würden für Anlagen ab 100 kW gelten, die ab 2027 neu in Betrieb gehen. Damit könnte sich die Struktur der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland grundlegend verändern und Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, Planungsprozesse und die Wirtschaftlichkeit künftiger Projekte mit sich bringen.
Was sind zweiseitige Differenzverträge?
Zweiseitige Differenzverträge (CfDs) gelten als eines der zentralen neuen Instrumente der geplanten EEG-Novelle. Sie unterscheiden sich deutlich von den bisherigen einseitigen Vergütungsmodellen und bringen sowohl Chancen als auch neue Anforderungen mit sich.
Im Kern funktionieren CfDs wie eine Art Sicherheitsnetz:
- Liegt der Marktpreis unter dem vereinbarten Referenzpreis, erhalten Anlagenbetreiber eine Ausgleichszahlung.
- Liegt der Marktpreis darüber, müssen Betreiber einen Teil der Erlöse zurückzahlen.
Dieses Modell schafft verlässliche Mindesterlöse und damit höhere Planungssicherheit gerade für langfristige Investitionen. Gleichzeitig begrenzt es jedoch auch mögliche Gewinne in Phasen sehr hoher Strompreise.
Ausblick: Was bedeutet das für den Ausbau erneuerbarer Energien?
Die geplanten Anpassungen zeigen, dass die Energiepolitik verstärkt auf Fördermodelle setzt, die sowohl Investitionssicherheit als auch Kosteneffizienz im Blick haben. Zweiseitige Differenzverträge könnten genau an dieser Schnittstelle wirksam werden – sofern sie praxistauglich ausgestaltet und verlässlich umgesetzt werden.
Für Betreiber und Planer erneuerbarer Energieanlagen bedeutet das:
Die Rahmenbedingungen werden sich ändern – und mit ihnen die Anforderungen an Projektkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbewertung
Wir werden die weitere Entwicklung der EEG-Novelle aufmerksam verfolgen und dich weiterhin über alle relevanten Änderungen und Auswirkungen – insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe und regionale Energieprojekte – auf dem Laufenden halten. Verpasse nichts und melde dich zum LandEnergie Newsletter an!