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7. März 202407.03.24
EEG-Anlagen: Was ändert sich?
Maschinenringe Deutschland GmbH

Bei Photovoltaik-Anlagen - sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen – sowie bei Biomasse-Anlagen tut sich was. Wir informieren dich über aktuelle Entwicklungen bei neuen Werten für Ausschreibungen und Vergütungssätze.

  • Die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen aus dem Jahr 2023 wurde auch für 2024 fortgeführt. Damit liegt der Höchstwert bei 7,37 ct/kWh, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Details kannst du auf der Website der Bundesnetzagentur nachlesen.
  • Für Agri-PV-Anlagen gilt aktuell der Höchstwert der Freiflächenausschreibung mit einem Bonus von 1 ct/kWh im Jahr 2024. Durch das geplante Solarpaket, welches frühestens im März beschlossen werden soll, soll dieser Bereich jedoch grundlegend geändert werden. Wir informieren dich zeitnah, wenn es Neuigkeiten gibt.
  • Seit dem 01. Februar 2024 gelten neue anzulegende Werte für PV-Dachanlagen, die durch die Degression um 1 % gegenüber dem vorherigen Zeitraum verringert sind.
  • Die nächste Degression der anzulegenden Werte wird zum 01. August 2024 stattfinden und ebenfalls 1 % betragen.
  • Eine Übersicht über die geltenden Vergütungssätze je nach Leistung und Anlagentyp kannst du auf der Seite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) nachlesen. Damit du den tatsächlichen Vergütungssatz für deine Anlage ermitteln kannst, empfehlen wir einen Blick in die Beispielberechnungen der LfL auf Seite 3.

Auch im Bereich Biomasse gab es in letzter Zeit einige Anpassungen:

  • Der Ausschreibungshöchstwert für bestehende Biomasseanlagen, der 2023 auf 19,83 ct/kWh erhöht wurde, gilt nun auch für das Jahr 2024. Dies teilte die Bundesnetzagentur am 26.02.2024 mit. Eine zusätzliche Anhebung des Höchstwertes sei demnach nicht durchgeführt worden, da es bei den letztjährigen Ausschreibungen zu einer hohen Wettbewerbsintensität kam.
  • Für neue Biomasseanlagen wurde der Ausschreibungshöchstwert aus dem vergangenen Jahr deutlich erhöht. Statt 17,67 ct/kWh können nun in diesem Jahr für Neuanlagen bis zu 19,43 ct/kWh geboten werden. Damit will die Bundesnetzagentur die gestiegenen Stromgestehungskosten kompensieren sowie dem Mangel an Geboten in diesem Bereich entgegenwirken.
  • Für die Biomethanausschreibungen wurde der Höchstwert 2024 auf 21,03 ct/kWh festgesetzt. Zuvor lag dieser nur bei 19,31 ct/kWh. Damit beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Förderlücke in diesem Bereich abzumildern, da in den letzten beiden Ausschreibungen in diesem Segment kein Gebot abgegeben wurde.
  • Mehr Informationen dazu findest du auf der Webseite der Bundesnetzagentur und auf der Seite des Fachverbands Biogas.

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