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9. April 202609.04.26

Jetzt Fördermittel sichern

Maschinenringe Deutschland GmbH
weniger als eine Minute Lesezeit

UPDATE April 2026: Seit dem 4. November 25 können Anträge für das "Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau" gestellt werden. Seit März 26 gibt es einen Antragsstopp bei einigen Maßnahmen.

Neuer Programmträger, neue Möglichkeiten!

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) hat Anfang Oktober die Trägerschaft von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen. Seit dem Start 2016 wurden bereits über 100.000 Anträge bewilligt – und die Fördermittel waren schnell ausgeschöpft. Mit dem Trägerwechsel wurden die Fördertöpfe wieder frisch gefüllt.

Was ist neu?

Mit dem Neustart gibt es auch einige Änderungen in den Förderrichtlinien:

  • Batteriespeicher und Wärmetauscher werden nur noch gefördert, wenn sie in Verbindung mit erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
  • Eine zertifizierte Energieberatung ist vor Antragstellung Pflicht.
  • Kompressoren und LED-Beleuchtungssysteme sind nicht mehr förderfähig.

Zwei Wege zur Förderung

Je nach Vorhaben stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Einzelmaßnahmen

Hier gibt es je nach Maßnahme einen Investitionszuschuss von 15 bis 40 %. Gefördert werden z. B.:

  • Austausch von kleinen Verbrauchern (Pumpen, Ventilatoren, Antriebe)
  • Energiespeicher und Effizienzmaßnahmen (z. B. Wärmespeicher, Vorkühler zur Milchkühlung)
  • Reifendruckregelanlagen
  • Alternative Antriebssysteme (z. B. Elektro, Biomethan)

2. CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Voraussetzung: eine zertifizierte Energieberatung mit CO₂-Einsparnachweis und ein Mindestinvestitionsvolumen von 12.000 €.

  • Förderquote: bis zu 40 %
  • Mit Strom aus eigenen erneuerbaren Anlagen: bis zu 50 %
  • Auch der Bau von PV- und Windkraftanlagen zur Eigenstromversorgung ist mit bis zu 50 % förderfähig.

Maximale Fördersummen
  • Für Effizienzmaßnahmen: max. 1.200 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
  • Für PV- und Windkraftanlagen: max. 1.500 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂

UPDATE März 2026: Antragsstopp

Aufgrund der hohen Zahl an Förderanträgen kommt es zu einem Antragsstopp. Seit 4. März 2026 kannst du deshalb vorerst keine Anträge für folgende Fördergegenstände einreichen:

  • Umrüstung und Neuanschaffung von elektrifizierten Landmaschinen und von Landmaschinen, die ausschließlich erneuerbare Biokraftstoffe nutzen. Dieses betrifft Futtermischwagen, Traktoren, Radlader/ Hoflader und Teleskoplader,
  • Photovoltaikanlagen
  • Elektrische Energiespeichersysteme.

Wichtige Hinweise
  • Investitionen im Zusammenhang mit Biogasanlagen sind nicht förderfähig.
  • PV- und Windkraftanlagen dürfen nicht zusätzlich nach EEG gefördert werden.
  • Der Projektstart ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich.
WICHTIG

Alle Informationen rund um das Programm, die Antragsstellung und konkrete Anforderungen gibt es direkt bei der FNR: Für alle offenen Fragen hat die FNR eine eigene Hotline unter 03843 6930-650 eingerichtet.

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