Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Clearingstelle, spätestens bis zum 30. November 2025 dem zuständigen Netzbetreiber schriftlich mitzuteilen, dass 2026 der gesamte erzeugte Strom eingespeist werden soll – mit Ausnahme des technisch notwendigen Eigenverbrauchs.
Seit den Änderungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes im Juli 2022 wird bei der Ermittlung der Einspeisevergütung in Voll- und Eigenverbrauchsanlagen unterschieden. PV-Anlagen, die den gesamten Strom ins Netz einspeisen, erhalten eine höhere Vergütung als PV-Anlagen mit Eigenverbrauch.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, beantwortet die Clearingstelle EEG in der Rubrik “Häufige Rechtsfragen” Nr. 228. Die Clearingstelle weist darauf hin, dass Anlagenbetreiber vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber in Textform mitteilen sollen, dass der gesamte Strom eingespeist wird. Wenn es sich nicht um das Inbetriebnahmejahr handelt, muss jeweils bis zum 30.11. die Mitteilung an den Netzbetreiber erfolgen. Dies gilt für alle Volleinspeise-Anlagen, die nach dem 29.11.2022 in Betrieb gegangen sind.
Die meisten Netzbetreiber stellen hierzu ein Formular auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Netzbetreiber gesendet werden.
Formulare der Netzbetreiber
Hier eine Auswahl der Formulare der Netzbetreiber zum Download:
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