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18. Mai 202618.05.26

Kirschbaum ragt zum Nachbarn?

Maschinenringe Deutschland GmbH
weniger als eine Minute Lesezeit

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Dass überhängende Äste dem Nachbarn kein Recht zur Ernte der daran hängenden Früchte geben.

Die Früchte bleiben Eigentum des Baumeigentümers, solange sie am Baum hängen. Der Nachbar darf nur die Früchte behalten, die von selbst auf sein Grundstück gefallen sind.

Das ist passiert:

Ein Kirschbaum steht direkt an der Grundstücksgrenze, einige Äste ragen im Laufe der Jahre auf das Nachbargrundstück. Zur Erntezeit pflücken die Nachbarn die gut erreichbaren Kirschen, weil sie glauben, diese gehörten ihnen.

Die Eigentümer des Kirschbaums bemerken dies und sind verärgert. Sie machen deutlich, dass die Kirschen, auch wenn die Äste überhängen, weiterhin ihnen gehören.

Das Urteil / Erklärung des Sachverhalts

Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 184/18) entschied: Der Grundstückbesitzer bleibt Eigentümer.

Begründung:

Die Kirschen gehören dem Eigentümer des Kirschbaums, solange sie noch am Baum hängen, auch wenn die Äste auf das Nachbargrundstück ragen. Der Nachbar darf die Früchte daher nicht pflücken.

  • Erst Kirschen, die von selbst auf sein Grundstück fallen, darf er behalten.
Folgen für die einzelne Person im Allgemeinen

Für den Grundstücksbesitzer:

  • Er bleibt Eigentümer der Kirschen, solange sie am Baum hängen.

Für den Nachbarn:

  • Er darf keine Kirschen pflücken, die noch am Baum hängen, sondern nur wenn diese von selbst auf sein Grundstück fallen.
Praktische Tipps:

Regelmäßig kontrollieren

  • Kontrollieren Sie insbesondere vor der Erntezeit, ob Äste über die Grundstücksgrenze hinausragen. Überhängende Zweige können den Nachbarn beeinträchtigen (z. B. durch Schatten, herabfallende Früchte oder Verschmutzung) und sind häufig Ausgangspunkt für Streitigkeiten.

Rechtzeitig zurückschneiden

  • Schneiden Sie überhängende Äste frühzeitig zurück – am besten außerhalb der Brutzeiten und nach örtlichen Vorschriften. So vermeiden Sie Streitigkeiten und zeigen Rücksicht gegenüber dem Nachbarn.

Gespräch mit dem Nachbarn suchen

  • Ein offenes Gespräch kann viele Konflikte entschärfen. Beispielsweise kann man sich auf eine gemeinsame Ernte oder das gelegentliche Pflücken einigen. Solche freiwilligen Absprachen sind rechtlich zulässig und fördern ein gutes Nachbarschaftsverhältnis.

Ernte planen

  • Ernten Sie die Kirschen möglichst rechtzeitig, bevor viele Früchte herunterfallen. Herabgefallene Kirschen gehören dem Nachbarn und können nicht zurückverlangt werden. Eine geplante Ernte verhindert außerdem Verschmutzungen und Beschwerden.
  • Unsere Empfehlung

    Kontrollieren Sie überhängende Äste regelmäßig und ernten Sie Früchte rechtzeitig, um Streitigkeiten zu vermeiden. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Nachbarn und treffen Sie klare Absprachen.

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