Im zweiten Teil der dreiteiligen Serie Tierhaltung werfen wir einen Blick auf das Tierwohl insbesondere im Zusammenhang mit dem Umbau von Kuhställen.


Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist in vollem Gange – auch durch die Förderung der Bundesregierung. Der Staat fördert Betriebe, die ihre Ställe zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen.
Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist in vollem Gange – auch durch die Förderungen des Staats. Der fördert Betriebe, die ihre Ställe zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen. Doch das “Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung”, das die Ampel-Regierung auf den Weg gebracht hatte und von der unionsgeführten Koalition weiter geführt wurde, ist nun vom neuen Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gestrichen worden.
Hintergrund ist, so das Landwirtschaftsministerium, dass vom Bundesprogramm “nicht die erhoffte Impulswirkung ausgegangen ist”. Die Förderung von tiergerechten Ställen soll zukünftig wieder über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", kurz GAK, erfolgen. “Daher bündeln wir in Zeiten knapper Kassen die finanziellen Ressourcen und setzen bei der Förderung auf die Kompetenz der Länder und das bewährte Instrument der GAK”, sagte Minister Rainer.
Das Programm förderte bisher Neu- und Umbauten von Schweineställen mit bis zu 60 Prozent der Gesamtbausumme. Die Förderrichtlinie sollte bis 2030 gelten. Anträge für die Förderung von Baukosten können nun noch bis Ende April 2026 gestellt werden; die Förderung für laufende Mehrkosten der Schweinehaltung läuft 2028 aus.
Noch im Mai sagte Rainer, dass man den Diskussionen um mehr “Tierwohl in unseren Ställen mit konkreten Angeboten” begegnen möchte. Er wolle ein Förderprogramm für Tierwohlställe auf den Weg bringen, das “langfristige Planungssicherheit” schaffe. “Und es ist wichtig, dass Tierhaltung bei uns stattfindet und unseren Wirtschaftsstandort stärkt”, so Rainer damals.
Doch nach wie vor gibt es Unklarheiten beim Thema Anbindehaltung: Die Anbindehaltung von Rindern ist seit vielen Jahren ein Streitpunkt, weil Tiere in der Anbindehaltung ihr natürliches Verhalten nicht ausleben können. 2020 gab es nach Auswertungen des Thünen-Instituts rund 28.300 Betriebe mit dieser Haltungsform. „Dies entspricht 28 Prozent aller rinderhaltenden Betriebe beziehungsweise zehn Prozent aller Rinder“, so das Institut.
Die alte Bundesregierung unter Olaf Scholz (SPD) hatte in ihrem Koalitionsvertrag einen Ausstieg aus der Anbindehaltung vereinbart. Die ganzjährige Anbindehaltung sollte nach einer Übergangszeit von zehn Jahren verboten werden; die sogenannte „Kombihaltung“ sollte unter Voraussetzungen in Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben. Dabei sollten Rinder Zugang zu einem Freigelände haben. Die Änderungen wurden jedoch nicht mehr vom letzten Bundestag beschlossen.
Besonders kleine Betriebe im Süden Deutschland blicken nun gespannt auf den neuen Bundesminister Rainer. Der hat die ganzjährige Anbindehaltung zwar als „Auslaufmodell“ bezeichnet. Er wolle für die Betriebe machbare Konzepte entwickeln. „Wir müssen aber auch für die Kombihaltung eine Lösung finden, mit der die Almwirtschaft im Süden Deutschlands zurechtkommt. Entscheidend ist, dass wir praktikable Lösungen für alle Landwirtinnen und Landwirte finden“, so Rainer. Was das bedeutet, ist unklar. Der Prozess laufe noch, berichtet ein Sprecher seines Ministeriums. Verlautbare Ergebnisse gibt es noch nicht.
Gleichzeitig wird die Einführung des Tierwohlkennzeichens in der öffentlichen Diskussion immer wichtiger. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert über die Haltungsform der Tiere, von denen das Fleisch kommt. Es soll Transparenz und Klarheit schaffen. Zunächst gilt es für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Initiiert hatte das staatliche Kennzeichen die Ampel-Regierung.
Die Verwendungspflicht der Kennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Doch der Start wurde von der neuen Bundesregierung verschoben: Die Frist wurde bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung bleibt weiterhin möglich.
Die Tierhaltungskennzeichnung soll in mehreren Schritten erfolgen. „Der Aufwand für tierhaltende Betriebe soll möglichst gering sein“, heißt es beim Landwirtschaftsministerium. Angaben, die der Behörde schon vorliegen, müssten nicht erneut gemacht werden. Neue Anforderungen an die Tierhaltung seien mit der Kennzeichnung nicht verbunden, verspricht das Ministerium.