Das steht im neuen Agrarpaket. Das neu beschlossene Agrarpaket 2024 soll Bauern entlasten. Doch was bringt es wirklich?
Ausgangspunkt waren die Bauernproteste Anfang des Jahres und die gestrichene Steuerrückerstattung für Agrardiesel. Diese wegfallende Entlastungsmaßnahme kostet alle landwirtschaftlichen Betriebe pro Jahr circa 500 Millionen Euro. Am 25. Juni hat die Ampelregierung ihr Agrarpaket 2024 vorgelegt. Es soll die landwirtschaftlichen Betriebe finanziell entlasten und wenigstens einen Teil der gestrichenen Rückerstattung kompensieren.
Das steht im Agrarpaket
Das Agrarpaket umfasst Änderungen im Steuerrecht, soll landwirtschaftliche Betriebe innerhalb der Lieferketten stärken, Bürokratie abbauen und die Weidetierhaltung besonders stärken. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Tarifglättung Diese Maßnahme ist nicht neu, sondern wird wieder eingeführt. Vereinfacht gesagt: Je stärker die Gewinne eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zeitraum von drei Jahren schwanken, desto höher ist die Steuerermäßigung. Diese Gewinnglättung wird Bund und Länder in den kommenden drei Jahren 150 Millionen Euro kosten.
- Stärkung innerhalb der Lieferketten Dahinter verbirgt sich das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, welches wiederum ein EU-Gesetz verwirklichen soll. Dieses Gesetz greift nicht in den freien Markt von Angebot und Nachfrage ein. Es soll unfaire Handelspraktiken jedoch unterbinden und für faire Erzeugerpreise sorgen.
- Bürokratieabbau Die Regierungsfraktionen haben fast 200 Nachweis-, Informations- und Dokumentationspflichten zusammengetragen, die aus ihrer Sicht unnötig sind. Unklar ist, welche Pflichten wirklich gestrichen werden und wie hoch die finanzielle Entlastung daraus sein könnte.
- Förderung der Weidetierhaltung Aus einem neuen Fördertopf soll die Weidetierhaltung finanziell gefördert werden. Einfluss auf die Direktzahlungen der EU hat diese neue Förderung nicht. Woher das Geld kommen soll, müssen die Regierungsfraktionen noch klären.
- Weitere Entlastungen Unter anderem entfallen die Flächenstilllegungen von vier Prozent, Betriebe mit weniger als zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden weder kontrolliert noch sanktioniert und das Wirtschaften in Feuchtflächen und Mooren soll erleichtert werden.
Das Agrarpaket der Bundesregierung geht in der ersten Juliwoche in den Bundestag und soll dort verabschiedet werden.