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7. August 202407.08.24

Probelauf vor der Hofübergabe

Maschinenringe Deutschland GmbH

Vor der Hofübergabe an die nächste Generation gründen viele Landwirte eine gemeinsame GbR. Das hat viele Vorteile, berichtet Familie Riecken aus Schleswig-Holstein.

Den Hof an den erst 28-jährigen Sohn übergeben? Das ist Milchbäuerin Heike Riecken noch zu früh. Zumal die 60-Jährige noch nicht im Rentenalter ist und noch ein paar Jahre arbeiten möchte. „Trotzdem wollten wir ein Stück Verantwortung abgeben“, sagt die Landwirtin. „Und mit 28 Jahren kann man schon etwas davon übernehmen.“ Also gründeten Mutter und Sohn eine gemeinsame GbR. „Für Entscheidungen muss man sich zusammenraufen“, sagt das Maschinenring-Mitglied.

Ihr Hof liegt in Embühren, einer kleinen Gemeinde in Schleswig-Holstein. Saftig grüne Weiden und weite Wiesen prägen hier das Bild. Traditionell werden in der Region Milchkühe gehalten – so auch bei Familie Riecken. 185 Milchkühe umfasst die Herde, dazu kommen 145 Hektar Grün- und Ackerland sowie zehn Hektar Wald. Die ganze Arbeit macht die dreiköpfige Familie: Mutter Heike, Vater Gerd und Sohn Jonas. Die Tochter arbeitet bei John Deere in Mannheim. Im nächsten Jahr soll noch eine neue Mitarbeiterin mit anpacken.

Eine GbR als sanfter Übergang

Dass der gelernte Landwirt und Sohn Jonas einmal den Betrieb übernehmen würde, sei immer klar gewesen, sagt die Mutter. Bisher war er als Mitarbeiter angestellt – seit dem 1. Mai ist er Gesellschafter der gemeinsamen GbR.

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, sondern wird durch einen einfachen Gesellschaftsvertrag gegründet. Ein weiterer Vorteil ist, dass kein Stammkapital wie bei einer GmbH eingezahlt werden muss. Allerdings haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Nur bei der stillen Gesellschaft haften nicht alle Gesellschafter mit dem ganzen Vermögen, sondern der stille Gesellschafter nur mit seiner Einlage. Bei den Milchbauern aus Embühren ist seit der Gründung der GbR auch Sohn Jonas offiziell befugt, betriebliche Entscheidungen wie Bankgeschäfte zu treffen. „Wir haben beide 50 Prozent Stimmrecht“, erklärt die Mutter. Ihr Sohn hat bei der Gründung eine Einlage geleistet. Die Flächen und Gebäude der Eltern gingen nicht in die GbR über; die Eltern stellen sie der Gesellschaft zur Verfügung. Der Gewinn wird unter den Gesellschaftern aufgeteilt, 80 Prozent gehen an die Mutter, 20 an den Sohn. „Früher habe ich ein normales Gehalt bekommen. Jetzt zahle ich mir einen Unternehmerlohn aus“, sagt Junglandwirt Jonas Riecken.

Die GbR sei so etwas wie eine Übergangsphase, zum Ausprobieren, sagt seine Mutter. „Die Hofübergabe zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine zu große Last. Mit der GbR fühle ich mich ein bisschen sicherer.“ In etwa vier Jahren soll der Betrieb dann komplett übergeben werden. Auch der neue Gesellschafter Jonas Riecken ist froh über die GbR: „Irgendwann muss man ja anfangen, etwas Eigenes aufzubauen. Aber ich bin froh, dass die Eltern noch da sind.“

Uwe Reimers

Geschäftsführer Maschinenring Mittelholstein

Die Gründung ist kein Hexenwerk

Die GbR sei eine tolle Möglichkeit für die Familie, sagt auch Uwe Reimers, Geschäftsführer des Maschinenrings Mittelholstein. Er kennt die Rieckens seit vielen Jahren. „Heike ist noch nicht im Rentenalter und Jonas soll in den Betrieb hineinwachsen. Dafür ist eine GbR eine gute Sache.“ Reimers Maschinenring bietet seinen Mitgliedern auch eine juristische Beratung an – die auch die Rieckens für die GbR-Gründung in Anspruch nahmen. „Die Gründung einer GbR ist aber kein Hexenwerk. Man macht einen Vertrag, ein neues Konto und bestellt eine neue Betriebsnummer“, sagt Reimers.

Bei der Gründung der GbR mussten zudem Rechnungen umgeschrieben, Versicherungen geändert und das Veterinäramt informiert werden, sagt Jonas Riecken. Sein Arbeitsalltag habe sich seit der Gründung der GbR aber nicht wirklich verändert, er sei schon vorher fest eingebunden gewesen. Er sei eben „mit Vollblut“ dabei, sagt er. Seine Visionen für die Zukunft: noch mehr Tierwohl und ein noch besserer Betrieb.

Mehr Rechte, mehr Pflichten

Auch wenn sich an den Arbeitsabläufen nicht viel geändert hat, kann Heike Riecken die Gründung einer GbR nur empfehlen. „Bisher hatte Jonas einfach nur einen Arbeitsvertrag. Jetzt ist er mehr in der Verpflichtung und muss mitentscheiden“, sagt die Landwirtin. Zudem sei das Risiko für den jungen Gesellschafter gering, denn Schulden würden nicht mit der GbR gemacht. „Wir wollen die Schuldenlast nicht an ihn übergeben“, so Riecken.

Bei den wichtigen Entscheidungen wie der Modernisierung des Stalls seien die Mutter und ihr Sohn immer einer Meinung, sagen sie. Auch der Vater habe ein Mitspracherecht, auch wenn er nicht Gesellschafter ist. „Das Wichtigste bei der Gründung einer GbR ist, dass die Beteiligten gut miteinander sprechen“, sagt Heike Riecken.

„Dann wird auch die Hofübergabe ein Erfolg.“

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