Gute Nachrichten für landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Stromverbrauch. Für 2024 und 2025 gilt ein höherer Entlastungsbetrag bei der Stromsteuer.
Für 2024 und 2025 gilt ein höherer Entlastungsbetrag bei der Stromsteuer nach § 9b StromStG. Das bedeutet, dass Landwirte mit einem Stromverbrauch ab 12.500 kWh einen Antrag zur Rückerstattung stellen können. Für den darüberliegenden Verbrauch gibt es 2 Cent / kWh zurück anstatt wie bisher 0,513 Cent / kWh. Gerade für Betriebe mit sehr hohem Stromverbrauch sind so mehrere hundert Euro Entlastung möglich.
Beispiel:
Jahresstromverbrauch: 50.000 kWh |
Mindeststrommenge: 12.500 kWh |
Entlastung: 37.500 kWh * 0,02 €/kWh = 750 € |
Es gibt aber auch Ausnahmen. Bereits anderweitig von der Stromsteuer befreiter Strom oder privat genutzter Strom kann nicht mehr vergünstigt werden.
Es war zwischenzeitlich nicht sicher, ob die zusätzliche Entlastung kommen wird (Stichwort Haushaltskrise). Das Gesetz wurde aber im Dezember entsprechend geändert. Das Hauptzollamt hat mitgeteilt, dass es nach aktuellem Stand bei der zeitweisen Steuersenkung bleiben wird. Nachzulesen ist der aktuelle Stand zur Steuerreduzierung auf der Website des Hauptzollamts.
Damit du als Landwirt von der Steuererleichterung profitierst, musst du mit dem Formular 1453 einen Antrag beim Hauptzollamt stellen (i.d.R. am Jahresende, sobald der Stromverbrauch bekannt ist). Dafür benötigst du unter anderem deine Stromrechnung als Nachweis.
Als Maschinenring teilen wir dir gerne Neuigkeiten zu rechtlichen Anpassungen mit. Es liegt jedoch außerhalb unserer Befugnisse, verbindliche steuerrechtliche Ratschläge zu erteilen. Im Falle einer Antragstellung empfehlen wir dir daher, dich mit deinem Steuerberater in Verbindung zu setzen.