Moderne Ställe bieten Komfort und Effizienz – doch sie bergen auch unsichtbare Risiken. Dämpfe und Stäube können in der Tierhaltung schnell zur Gefahr für Mensch und Tier werden. Atemwegserkrankungen zählen deshalb heute zu den häufigsten Berufskrankheiten in der Landwirtschaft.


Gefährliche Gase – schleichendes Risiko
In geschlossenen Stallanlagen entstehen durch die Zersetzung von Harn und Kot verschiedene Gase:
- Ammoniak (NH₃): reizt Augen, Atemwege und Schleimhäute.
- Schwefelwasserstoff (H₂S): bereits in kleinen Mengen giftig – besonders gefährlich beim Bewegen von Gülle.
- Kohlendioxid (CO₂): verdrängt Sauerstoff in schlecht belüfteten Räumen.
Diese Gase sind farb- und meist geruchlos. Sie sammeln sich in Bodennähe – genau dort, wo Tiere und Menschen arbeiten. Rettungsversuche dürfen niemals allein erfolgen! Immer zuerst Hilfe rufen und nur mit Schutzausrüstung eingreifen.
Staub – mehr als ein Hygieneproblem
Staub im Stall besteht aus Futterresten, Haaren, Hautschuppen, Mikroorganismen und Kotpartikeln. Er kann Allergien, Bronchitis oder Asthma auslösen. Besonders Feinstäube dringen tief in die Lunge ein. Gefährdungen treten häufig bei alltäglichen Arbeiten auf: Entmisten, Gülleaufrühren, Füttern mit staubigem Futter oder Arbeiten in schlecht belüfteten Ställen.
Sicherheit durch klare Maßnahmen
Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht und Grundlage für den Arbeitsschutz.
Nach der TOP-Methodik gilt:
Technische Maßnahmen:
- Verwendung effizienter Lüftungssysteme (Querlüftung, Unterdrucksysteme)
- Einbau von Gaswarnsystemen in Güllelagern oder schlecht belüfteten Räumen
- Trennung in Schwarz-Weiß Bereiche: der Stall wird nur über eine Schmutzschleuse betreten und verlassen
Organisatorische Maßnahmen
- Verwendung von staubarmen Fütterungssystemen (zum Beispiel Flüssigfütterung)
- Unterweisung der Beschäftigten
- unnötige Staubentwicklung vermeiden
Personenbezogene Schutzmaßnahmen
- Atemschutzmasken (min. FFP2 bei staubintensiven Arbeiten)
- Aufenthaltsdauer in belasteten Bereichen minimieren
- Reinigen der Hände, Duschen, Haarewaschen
- Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Lüftungstechnik
Die SVLFG verpflichtet in ihrer Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1) alle Betriebe, Risiken durch Gase und Stäube systematisch zu minimieren.
Fazit
Dämpfe und Stäube sind unsichtbar – ihre Folgen jedoch real. Wer sie ernst nimmt, schützt sich, seine Mitarbeitenden und Tiere. Im Notfall gilt: Ruhe bewahren, Rettungskette alarmieren, Frischluft schaffen.
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