Information zur Dezember-Soforthilfe Wärme („Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz“)
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Mehrbelastungen für Endverbraucher von Energie. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant und finanziert die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete. Dazu gehört auch die am 19.11.22 in Kraft getretene „Dezemberhilfe“ für Abnehmer von Gas und Fern- bzw. Nahwärme.
Kunden, die am Stichtag 01.12.2022 durch die M&V Wärme Contracting GmbH & Co. KG oder die BBL Biomasse und Brennstofflogistik GmbH mit Wärme beliefert werden, erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den der geleisteten Abschlagszahlung September 2022 orientiert.
Sollten Sie als unsere Kunden monatliche Abschlagszahlungen leisten oder der Betrag bereits eingezogen worden sein leisten, werden wir Ihnen den Dezember-Betrag zurückerstatten.
Beträge, die wir aufgrund fehlender Bankinformationen nicht auszahlen können, werden mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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