So wirkt sich der Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Netzentgelten ab 2026 auf die Stromkosten von Verbrauchern aus.


Der Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Netzentgelten ab 2026 wirkt netzentgeltdämpfend, da er die Kosten im Übertragungsnetz senkt. Dadurch sinken die vorgelagerten Netzkosten, die Verteilnetzbetreiber an die Übertragungsnetzbetreiber zahlen müssen. Wie stark Haushalte, Gewerbe oder Industrie davon profitieren, hängt von der Entnahme aus dem Übertragungsnetz und der Kundenstruktur im jeweiligen Verteilnetz ab.
Die gesenkten Übertragungsnetzentgelte fließen in die Berechnung der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber ein. Deren Höhe auf der Stromrechnung wird jedoch auch von regionalen Investitionen, Netzausbau und Stromverbrauch beeinflusst. Daher fällt der preisdämpfende Effekt des Zuschusses regional unterschiedlich aus.
Gleichzeitig steigen durch den Netzausbau infolge der Energiewende die Investitionskosten, um neue Verbraucher und Anlagen wie Rechenzentren, Ladeparks, Wärmepumpen und erneuerbare Energien anschließen zu können.
- Strukturelle Faktoren „Region“ und „Kundenstruktur im Netzgebiet“:
Relevant ist hier das Verhältnis von Industriekunden zu Gewerbekunden und zu Haushaltskunden sowie deren Abnahmecharakteristika. Auch die jeweilige Netzstruktur wirkt sich aus: So unterscheiden sich z.B. die Netzkosten häufig danach, wie das Verhältnis von Mittelspannungs- zum Niederspannungsnetz ist. Auch ist ein Niederspannungsnetz in der Fläche anders als ein Niederspannungsnetz in verdichteten städtischen Räumen.
- Investitionen in das Verteilnetz und mehr Kunden vor Ort:
Dabei handelt es sich vor allem um neue Kundenanschlüsse für Neubauten oder zusätzliche Abnehmer wie Wärmepumpen und Wallboxen, Anschlüsse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Ladeparks für E-Autos oder Batteriespeicher und dafür notwendige Netzverstärkungen aber auch -modernisierungen. Diese Investitionen kosten, aber auch die Zahl der Kunden, die das Netz über die Netzentgelte mitfinanzieren steigt. Eine verursachungsgerechte Beteiligung der Netzkunden an den Netzkosten kann zukünftig zu geringeren spezifischen Netzentgelten führen. Dies wird im Rahmen der Neuregelung der Netzentgelte mitgedacht.
- Stromverbrauch im Netzgebiet:
Relevant sind Veränderungen im Stromverbrauch beziehungsweise der Durchleitungsmengen im Netzgebiet. Je weniger Strom in einem Gebiet aus dem Netz entnommen wird, desto höher fallen die Netzkosten aus und verteuern damit die Netzentgelte pro kWh.
Die Entlastung steht noch unter Vorbehalt, da bislang die gesetzliche Grundlage fehlt. Sollte bis zum 5. Dezember 2025 keine Rechtssicherheit besteht, ist davon auszugehen, dass keine Entlastung eintritt und sich der Aufschlag für die besondere Netznutzung für 2026 entsprechend erhöht.
Fazit
Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wirkt je nach Netzgebiet unterschiedlich, teils kaum auf die Netzentgelte – besonders in der Niederspannung. Ursache sind Investitionskosten im Verteilnetz und der Wegfall des Sondernetzentgelts für singuläre Betriebsmittel. Ohne den Bundeszuschuss wären die Netzentgelte jedoch deutlich höher. Ihre Höhe wird gesetzlich reguliert, von der Bundesnetzagentur genehmigt und separat auf der Stromrechnung ausgewiesen.