Mit dem EEG 2027 stehen der Biogasbranche tiefgreifende Veränderungen bevor. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, das Fördersystem stärker auf die Bedürfnisse eines zunehmend von Wind- und Solarstrom geprägten Energiesystems auszurichten. Für Biogasanlagen bedeutet das: Flexibilität wird wichtiger denn je. Gleichzeitig sorgen einige geplante Regelungen für erhebliche Diskussionen innerhalb der Branche.
Während Photovoltaik und Windenergie wetterabhängig Strom erzeugen, können Biogasanlagen bedarfsgerecht einspringen, wenn wenig Wind weht oder die Sonne nicht scheint. Genau diese Funktion als flexibel steuerbare Energiequelle soll künftig stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Bundesregierung hält daher an einem Biomasse-Ausbauziel fest und plant eine Anhebung der installierten Biomasseleistung auf rund 9 GW bis 2030.
Das neue EEG setzt noch stärker auf die bedarfsgerechte Fahrweise von Biogasanlagen. Betreiber sollen Strom vor allem dann produzieren, wenn er im Netz tatsächlich benötigt wird. Dadurch steigt die Bedeutung von Speicherkapazitäten, größeren BHKW-Leistungen und flexiblen Betriebskonzepten.
Für Biomasseanlagen sind neue Ausschreibungsvolumina vorgesehen. Laut aktuellem Entwurf sollen zwischen 2027 und 2032 jährlich 500 MW ausgeschrieben werden. Branchenverbände kritisieren jedoch, dass diese Mengen nicht ausreichen könnten, um den Bestand langfristig zu sichern.
Eine für viele Betreiber relevante Änderung ist die geplante Anhebung des sogenannten Maisdeckels auf 30 Prozent. Dadurch erhalten Anlagenbetreiber etwas mehr Flexibilität bei der Substratwahl. Gleichzeitig soll der Anreiz zur Nutzung von Reststoffen und Wirtschaftsdüngern erhalten bleiben.
Die vorgesehenen Höchstwerte in den Biomasseausschreibungen werden angehoben. Für Bestandsanlagen ist ein Höchstwert von 19,83 ct/kWh vorgesehen, für Neuanlagen 19,43 ct/kWh. Ab 2028 soll jedoch eine jährliche Degression von 1 Prozent greifen.
Besonders kritisch wird die Situation für viele bestehende Biogasanlagen gesehen. In den kommenden Jahren laufen tausende Anlagen aus ihrer ursprünglichen EEG-Förderung aus. Nach Einschätzung von Branchenvertretern bietet der aktuelle Gesetzesentwurf nicht genügend Perspektiven für einen Großteil dieser Anlagen. Viele Betreiber müssen sich künftig über Ausschreibungen eine Anschlussförderung sichern. Gelingt dies nicht, droht die Stilllegung wirtschaftlich und technisch weiterhin funktionsfähiger Anlagen.
Für ländliche Regionen hätte dies weitreichende Folgen. Neben der Stromerzeugung liefern viele Biogasanlagen Wärme für Nahwärmenetze und verwerten Gülle sowie organische Reststoffe. Ein Verlust dieser Infrastruktur wäre daher weit mehr als nur ein Rückgang der Stromproduktion.
Das solltest du als Betreiber jetzt tun
Schon heute sollten Betreiber prüfen,
- wann ihre aktuelle EEG-Vergütung ausläuft,
- ob zusätzliche Flexibilisierungsmaßnahmen sinnvoll sind,
- welche Teilnahmechancen bei zukünftigen Ausschreibungen bestehen,
- und wie sich Wärmekonzepte und Substrateinsatz langfristig optimieren lassen.
Denn eines wird durch das EEG 2027 deutlich: Die Zukunft der Biogasbranche liegt weniger in einer möglichst konstanten Stromproduktion und stärker in der Rolle als flexible, steuerbare Energiequelle für Zeiten, in denen Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern.
Das EEG 2027 bietet Chancen für flexible und zukunftsorientierte Biogasanlagen. Gleichzeitig stehen viele Bestandsanlagen vor großen Herausforderungen. Entscheidend wird sein, ob die endgültige Gesetzesfassung ausreichende Rahmenbedingungen schafft, damit die rund 7.000 bestehenden Biogasanlagen in Deutschland auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können.


