Während der Energiekrise bei hohen Börsenpreisen war die Direktvermarktung heiß begehrt. Mittlerweile sind die Börsenpreise für Solarstrom sind auf Talfahrt, neue Gesetze stellen hohe technische Anforderungen – und immer mehr Anlagen konkurrieren um dieselben Vermarktungskanäle.


Sonnenstrom im Preisverfall
Der Marktwert Solar lag auf einem Rekordtief: 1,99 Cent pro Kilowattstunde im Mai, 1,84 Cent pro Kilowattstunde im Juni 2025 – das sind historische Tiefststände. Gleichzeitig häufen sich negative Strompreise: Im Mai mussten Anlagenbetreiber in 129 Stunden sogar auf ihre Einspeisung verzichten oder Einbußen hinnehmen. Im Juni wurde fast die Hälfte der eingespeisten Solarstrommenge zu Zeiten mit negativen Preisen vermarktet. Eine Erhöhung gab es im Juli und August mit 5,92 bzw. 3,83 Cent pro Kilowattstunde. Wer also auf Direktvermarktung setzt, merkt schnell: Die Erträge schwanken stark.
Das neue Solarspitzengesetz
Seit Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Die Folgen erklärt Raphael Haug, LandEnergie Experte: „Bei negativen Preisen gibt es für Neuanlagen keine Marktprämie mehr und das bereits ab der ersten negativen Viertelstunde. Regelt der Direktvermarkter die Anlage nicht ab, bezahlt der Anlagenbetreiber, je nach Vergütungsmodell für jede eingespeiste Kilowattstunde zusätzlich. Aber auch im Marktwert macht sich diese Entwicklung spürbar, da der Durchschnittspreis sinkt.
Anlagencheck
Der "Anlagencheck" gemäß § 12 EnWG, auch bekannt als Steuerbarkeitscheck, ist eine jährliche Prüfung der Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen und Speichern durch Netzbetreiber. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Anlagen im Bedarfsfall netzorientiert gesteuert werden können, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Netzbetreiber sind verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die Anlagen, die an ihr Netz angeschlossen sind, die Anforderungen an die Steuerbarkeit erfüllen.
Sind im Jahr 2025 alle Anlagen mit einer Leistung über 100 kW betroffen, sollen ab 2026 auch kleinere, bereits durch den Netzbetreiber steuerbare Anlagen einmal jährlich getestet werden.
Wichtig zu wissen. Die Steuerung vom Netzbetreiber ist in der Regel unabhängig von der Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter zu sehen. Kann eine Fernsteuerbarkeit nicht nachgewiesen werden, greifen jedoch die gleichen Sanktionen wie im Bereich der Direktvermarktung in Höhe von zehn Euro pro Kilowattstunde und Monat. Deshalb ist ratsam, die Fernsteuertechnik regelmäßig einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
LandEnergie unterstützt
LandEnergie der Energiedienstleister in der Maschinenring-Familie öffnet Landwirten mit seinem Partnernetzwerk den Weg in die Direktvermarktung. Doch auch hier gilt: Direktvermarktung ist kein Selbstläufer. Wer sich für den Einstieg entscheidet, sollte folgende Punkte bedenken: Die Erträge sind stark abhängig vom Markt. Negative Preise können die Einnahmen stundenweise auf null drücken. Am Ende trägt der Anlagenbetreiber die Risiken, entweder in hohen Vermarktungskosten oder über das Vergütungsmodell. Außerdem steigen die technischen Anforderungen und ohne passende Fernsteuertechnik ist der Netzbetreiber gezwungen, Verstöße zu sanktionieren. Haug gibt zu bedenken: „Die Marktrisiken bleiben. Je mehr Solarstrom eingespeist wird, desto größer der Preisverfall, ein klassischer Kannibalisierungseffekt.“
Lohnt sich der Einstieg in die Direktvermarktung?
Das Thema Direktvermarktung, gerade bei PV-Anlagen sollte schon im Entscheidungsprozess für eine Neuanlage berücksichtigt werden. Aufgrund der gestiegenen Marktrisiken und Kosten für Vermarktung und fernwirktechnische Anbindung kann es sinnvoll sein, mit der Leistung unter der 100 Kilowatt Grenze zu bleiben, um die Direktvermarktungspflicht zu umgehen. Denkbar sind auch eine kleinere Anlage für den Eigenverbrauch und eine große Anlage für die Volleinspeisung, die an der Direktvermarktung ist.
Mit uns von LandEnergie profitierst du von einer individuellen und transparenten Beratung. Mit uns sind bist du auf der rechtlich sicheren Seite und sparst wertvolle Zeit.