Du hast die URL erfolgreich in deine Zwischenablage kopiert!
ZurückZurück
30. September 202430.09.24

E-Rechnung für Landwirte ab 2025 Pflicht

Maschinenringe Deutschland GmbH

Ab Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. PDF-Dokumente zählen nicht dazu. Was das bedeutet, liest du hier.

Rechnungen schreiben und empfangen gehören zum Alltagsgeschäft aller Unternehmen. Ab Januar 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben. In welche Phasen das unterteilt ist und ab wann du davon betroffen bist, erfährst du in diesem Artikel. Schon jetzt unterstützt dich unser Softwarepaket MeinAcker bei der Umsetzung der Gesetzesvorgaben für die E-Rechnung.

Der erste wichtige Stichtag ist der 01. Januar 2025. Von da an gelten Rechnungen nur noch als elektronisch, wenn sie in einem bestimmten technischen Format erstellt werden. Im Bereich „Dokumente“ reagieren wir deshalb darauf. Die Anwendung wird bis zum 01. Januar 2025 in der Lage sein, den Inhalt der E-Rechnungen anzeigen zu können, so dass du auch in Zukunft deine Belege bei uns ablegen und einsehen kannst.Die Formate XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen beispielsweise die Anforderungen. Der Gesetzgeber hat jedoch verschiedene Übergangsfristen definiert, damit sich Unternehmen auf die Änderungen einstellen können.

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur E-Rechnung für alle sogenannten B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen, die jeweils ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. B2B steht für „Business to Business“, meint also Geschäfte, die von Unternehmer zu Unternehmer getätigt werden.

Diese Übergangsfristen gelten

Ab dem 01. Januar 2025 musst du in der Lage sein, elektronische Rechnungen – so wie oben definiert – zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.

Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.

Sollte dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 musst du deinen Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt haben.

Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig.

Hol dir die kostenlose Checkliste zur E-Rechnung

Unterstützung vom Maschinenring

Dein lokaler Maschinenring und die Maschinenringe Deutschland als bundesweiter Dienstleister helfen dir - Hand in Hand.

Deutschlandweit unterstützen 231 regionale Maschinenringe ihre Mitgliedsbetriebe. Wir von den Maschinenringen haben mit MeinAcker alles, was du als Landwirt brauchst, in ein Paket gepackt. Dein lokaler Maschinenring steht dir wie gewohnt bei sämtlichen Fragen zur Seite. Solltest du nicht wissen, wie du deinen Maschinenring am besten kontaktieren kannst, findest du hier Hilfe. Gib einfach deine Postleitzahl ein und du findest verschiedene Kontaktmöglichkeiten.

Unser digitales MeinAcker-Paket ermöglicht es dir, dass du im dort integrierten Dokumenten-Managementsystem E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und ablegen kannst. Auch das Erstellen und der Versand von E-Rechnungen wird 2025 möglich sein. Wir haben in MeinAcker alle digitalen Anwendungen gepackt, von Schlagkartei bis zur Dokumentenablage, die du als Landwirt brauchst. Alle Informationen zur E-Rechnungspflicht findest du hier.

Das könnte dich auch interessieren

Teile jetzt diesen Artikel

ZurückZurück
Fragen?