Teil 3 der Serie „Rechtssicher im Pflanzenschutz“ des Maschinenring Magazins stellt den Bodenschutz in den Mittelpunkt. Denn Fehler bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können nicht nur die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für den Betrieb nach sich ziehen, erklärt Agraranwalt Dr. Christian Halm.


Fehler bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können nicht nur die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für den Betrieb nach sich ziehen. Foto: Landpixel
Böden leisten weit mehr als die reine Pflanzenproduktion. Sie speichern Wasser, binden Nährstoffe und beherbergen Milliarden von Mikroorganismen. Gleichzeitig geraten sie zunehmend unter Druck. Studien zeigen, dass auf vielen Ackerflächen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukten nachweisbar sind.
Für Landwirte bedeutet das: Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen an den Schutz des Bodens. Grundlage ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Es verpflichtet Betriebe zur Einhaltung der „guten fachlichen Praxis“ und damit zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden.
Viele Betriebsleiter verbinden den Begriff der guten fachlichen Praxis in erster Linie mit fachlichen Leitlinien. Tatsächlich handelt es sich jedoch um gesetzliche Pflichten. Im Pflanzenschutz bedeutet das vor allem:
- Die natürliche Bodenbiologie muss erhalten bleiben.
- Schadstoffanreicherungen sind zu vermeiden.
- Die Bodenstruktur darf nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.
- Die Funktionen des Bodens als Lebensraum, Filter und Wasserspeicher müssen geschützt werden.
Wer gegen diese Grundsätze verstößt, riskiert nicht nur Ertragsverluste, sondern auch ordnungs- und zivilrechtliche Konsequenzen.
Eine der größten Gefahren entsteht durch dauerhaft zu hohe Aufwandmengen oder den wiederholten Einsatz schwer abbaubarer Wirkstoffe. Werden solche Stoffe über Jahre hinweg eingesetzt, können sich Rückstände und Abbauprodukte im Boden anreichern. Die Folge können Beeinträchtigungen des Bodenlebens und der natürlichen Selbstreinigungskraft des Bodens sein. Langfristig leidet darunter auch die Bodenstruktur. Die Erosionsanfälligkeit steigt und die Wasserspeicherfähigkeit nimmt ab.
Besonders kritisch sind lokale Belastungen mit hohen Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln. Dazu gehören beispielsweise: das Entleeren von Restbrühe am Feldrand, das Reinigen der Spritze auf ungeeigneten Flächen, undichte Schläuche oder tropfende Düsen oder unsachgemäßer Umgang mit Spritzresten. Solche sogenannten Punktquellen führen häufig zu erheblichen Belastungen auf kleiner Fläche und geraten bei Kontrollen besonders schnell in den Fokus der Behörden.
Wird eine schädliche Bodenveränderung festgestellt, können die Folgen weitreichend sein. Nach dem Verursacherprinzip haftet grundsätzlich derjenige, der die Belastung verursacht hat. Für Betriebe kann dies kostspielige Sanierungsmaßnahmen, langfristige behördliche Überwachung, Nutzungseinschränkungen für betroffene Flächen oder gar Anbauverbote für bestimmte Kulturen bedeuten. Je nach Ausmaß der Belastung können die Kosten schnell erhebliche Größenordnungen erreichen.
Auch beim Bodenschutz gilt: Fachrecht und Agrarförderung sind eng miteinander verknüpft. Verstöße gegen die Anforderungen des Bodenschutzes können über die Konditionalität direkte Auswirkungen auf die EU-Direktzahlungen haben. Werden Mängel festgestellt, drohen Kürzungen der Betriebsprämie. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen können die Sanktionen deutlich höher ausfallen. Damit wird Bodenschutz auch zu einem wirtschaftlichen Faktor für den gesamten Betrieb.
Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen eine Bodenverunreinigung als Umweltstraftat eingestuft wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Pflanzenschutzmittel bewusst unsachgemäß entsorgt oder nicht zugelassene Wirkstoffe eingesetzt werden. Dann drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen.
Doch auch Fahrlässigkeit kann erhebliche Folgen haben. Eine defekte Spritze, erhebliche Dosierungsfehler oder unsachgemäß entsorgte Restmengen können ausreichen, um Ermittlungen auszulösen. Neben den rechtlichen Folgen entstehen oft zusätzliche Kosten durch Gutachten, Verfahren und behördliche Auflagen.


Dr. Christian Halm ist Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Agrarecht ab der Universität Hohenheim. Foto: Waas
Die beste Absicherung ist eine konsequente Umsetzung der guten fachlichen Praxis. Wichtig sind insbesondere:
Pflanzenschutzmittel ausschließlich entsprechend der Zulassung einsetzen.
Aufwandmengen exakt einhalten.
- Wirkstoffe und Wirkmechanismen regelmäßig wechseln.
- Spritze und Ausbringtechnik regelmäßig kontrollieren.
- Restmengen und Spülwasser fachgerecht behandeln.
- Alle Anwendungen vollständig dokumentieren.
- Bodenleben durch Humusaufbau, Zwischenfrüchte und schonende Bodenbearbeitung fördern.
- Eine sorgfältig geführte Schlagkartei kann im Streitfall ein wichtiger Nachweis sein, dass alle Anforderungen erfüllt wurden.
Maschinenring Magazin-Serie
"Rechtssicher im Pflanzenschutz"
Lesen Sie auch Teil 1 und 2 der Serie "Rechtssicher im Pflanzenschutz" des Maschinenring Magazins. Hier erfahren Sie, wie Landwirte ihren Betrieb wirksam absichern können.
Weitere Rechtstipps gibt es in jeder Ausgabe des Maschinenring Magazins.
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