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Magazin Ausgabe 04/2026
04/2026
6. Oktober 202606.10.26

Verstöße gegen Gewässerschutz sind teuer

Bundesverband der Maschinenringe e.V
weniger als eine Minute Lesezeit

Gewässerschutz gehört zu den sensibelsten Bereichen im Pflanzenschutz. Die finanziellen und rechtlichen Folgen eines Verstoßes können erheblich sein und reichen von Bußgeldern über Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren. Wer Abstandsauflagen konsequent einhält, die richtige Technik einsetzt, die Feldspritze fachgerecht reinigt und alle Maßnahmen dokumentiert, reduziert sein Risiko erheblich. In Teil 2 der Serie „Rechtssicher im Pflanzenschutz“ erläutert Agrarjurist Dr. Christian Halm wie Landwirte mit Sorgfalt Risiken vorbeugen können.

Wer Abstandsauflagen konsequent einhält, die richtige Technik einsetzt, die Feldspritze fachgerecht reinigt und alle Maßnahmen dokumentiert, reduziert sein Risiko erheblich. Foto: Landpixel

Nach den Haftungsrisiken durch Abdrift geht es im zweiten Teil der Online-Serie um den Gewässerschutz. Viele Betriebe konzentrieren sich bei Pflanzenschutzmaßnahmen vor allem auf die fachlich richtige Anwendung. Dabei werden die rechtlichen Folgen von Verstößen gegen Gewässerschutzauflagen häufig unterschätzt. Wer Abstandsregelungen missachtet, Gewässerrandstreifen nicht einhält oder Pflanzenschutzgeräte unsachgemäß reinigt, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch Kürzungen bei EU-Fördergeldern und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.

Kleine Fehler können teuer werden

Ob Graben, Bach oder Fließgewässer: Gewässer stehen bei Kontrollen besonders im Fokus der Behörden. Typische Verstöße entstehen oft nicht vorsätzlich, sondern im Arbeitsalltag. Ein falsch eingeschätzter Abstand, eine ungeeignete Düse oder eine unzureichende Reinigung der Feldspritze können bereits ausreichen, um ein Verfahren auszulösen. Dabei gilt: Je näher eine Fläche an einem Gewässer liegt, desto wichtiger ist die genaue Beachtung aller Anwendungsauflagen und Abstandsregelungen.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Betroffen sind beispielsweise Betriebe, die vorgeschriebene Mindestabstände zu Gewässern unterschreiten, Gewässerrandstreifen nicht einhalten oder Pflanzenschutzmittel in sensiblen Schutzgebieten einsetzen.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie den jeweiligen landesspezifischen Bußgeldkatalogen. Bereits einfache Verstöße können mehrere Tausend Euro kosten. In schwerwiegenden Fällen sieht der gesetzliche Rahmen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Für den Betrieb bedeutet das nicht nur eine finanzielle Belastung. Oft folgen zusätzliche Kontrollen und ein erheblicher Verwaltungsaufwand.

Rechtsanwalt Dr. Christian Halm ist Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Agrarecht ab der Universität Hohenheim. Foto: Alexander Waas

In vielen Fällen spüren Betriebe die Folgen von Verstößen sogar schneller über die Agrarförderung als über ein Bußgeld. Die Einhaltung der Vorschriften zum Pflanzenschutz und Gewässerschutz gehört zu den Anforderungen der Konditionalität. Werden bei einer Kontrolle Verstöße festgestellt, kann dies direkte Auswirkungen auf die EU-Direktzahlungen haben.

Bereits bei einem fahrlässigen Erstverstoß sind Kürzungen der Prämie möglich. Werden dieselben Mängel bei späteren Kontrollen erneut festgestellt oder liegt Vorsatz vor, steigen die Kürzungssätze deutlich an. Im schlimmsten Fall kann die Förderung für das gesamte Antragsjahr verloren gehen. Gerade deshalb sollte der Gewässerschutz nicht nur als Umweltauflage, sondern auch als wichtiger Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements betrachtet werden.

Wenn der Fehler zur Straftat wird

Besonders ernst wird die Lage, wenn Pflanzenschutzmittel in ein Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. Dann kann aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Umweltstraftat werden. Viele Betriebsleiter gehen davon aus, dass hierfür vorsätzliches Handeln erforderlich ist. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Bereits fahrlässiges Verhalten kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist die Reinigung der Feldspritze auf einer befestigten Hoffläche. Gelangt belastetes Waschwasser über Hofabläufe oder Entwässerungsrinnen in einen Graben oder Bach, kann dies als Gewässerverunreinigung gewertet werden. Neben Geldstrafen drohen dann langwierige Ermittlungsverfahren, Gutachterkosten und erheblicher organisatorischer Aufwand.

Reinigung der Spritze

Viele Gewässereinträge entstehen nicht während der Ausbringung, sondern bei der Reinigung und Handhabung der Technik. Deshalb sollte die Innenreinigung der Feldspritze möglichst direkt auf der behandelten Fläche erfolgen. Alternativ bieten speziell zugelassene Waschplätze mit biologischen Filtersystemen, beispielsweise Biobeds, eine sichere Lösung. Tabu sind dagegen Reinigungsarbeiten auf befestigten Hofflächen ohne Auffang- oder Reinigungssystem. Auch das Ableiten von Restmengen oder Spülwasser in Hofabläufe, Gräben oder Kanalisation kann schwerwiegende Folgen haben.

Sorgfältige Dokumentation

Neben der technischen Sorgfalt spielt die Dokumentation eine entscheidende Rolle. Im Kontrollfall muss der Betrieb nachweisen können, dass alle Vorgaben eingehalten wurden. Dokumentiert werden sollten unter anderem:

  • Schlag und Kultur
  • Pflanzenschutzmittel und Aufwandmenge
  • Datum und Uhrzeit der Anwendung
  • Düsentyp
  • Windrichtung und Windgeschwindigkeit
  • Temperatur und Witterungsbedingungen

Eine lückenlose Schlagkartei ersetzt zwar keine gute fachliche Praxis, kann aber im Streitfall ein wichtiger Entlastungsnachweis sein.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
  • Verstöße gegen Gewässerschutzauflagen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
  • Häufige Fehler sind die Missachtung von Gewässerabständen und Gewässerrandstreifen.
  • Verstöße können zu Kürzungen der EU-Direktzahlungen führen.
  • Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße erhöhen das Sanktionsrisiko deutlich.
  • Gelangen Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Grundwasser, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
  • Auch fahrlässige Gewässerverunreinigungen können Ermittlungsverfahren auslösen.
  • Die Reinigung der Feldspritze auf befestigten Hofflächen ohne Auffangsystem ist besonders risikoreich.
  • Innenreinigung auf der behandelten Fläche oder auf zugelassenen Waschplätzen erhöht die Rechtssicherheit.
  • Die vollständige Dokumentation aller Maßnahmen ist ein wichtiger Schutz im Kontroll- und Streitfall.

Maschinenring Magazin-Serie

"Rechtssicher im Pflanzenschutz"

Lesen Sie auch Teil 1 der Serie "Rechtssicher im Pflanzenschutz" des Maschinenring Magazins. Hier erfahren Sie, wie Landwirte ihren Betrieb wirksam absichern können.

Weitere Rechtstipps gibt es in jeder Ausgabe des Maschinenring Magazins.

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