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21. August 202521.08.25

Mit E-Fahrzeugen Geld verdienen

Maschinenringe Deutschland GmbH
weniger als eine Minute Lesezeit

Landwirte, die in ihrem Betrieb elektrisch betriebene Fahrzeuge einsetzen, können jährlich von der sogenannten THG-Quote profitieren. Darüber informiert LandEnergie, der Energiedienstleister der Maschinenringe Deutschland. Auch für den Betrieb öffentlicher Ladesäulen gebe es Prämien.

LandEnergie informiert über die Prämien, die Landwirte beim Betrieb von E-Fahrzeugen und öffentlichen Ladesäulen erhalten. Foto: Waas.

Zwischen Januar und Juni 2025 verzeichneten die deutschen Zulassungsbehörden 35 Prozent mehr E-Autos als noch 2024, nämlich knapp 250.000. Auch die Ladeinfrastruktur wächst, informieren die Maschinenringe.

Gleichzeitig zeigt sich laut der Pressemitteilung: Laden ist in vier von fünf Fällen günstiger als Tanken – vor allem mit Strom vom eigenen Dach. Politisch wird der Umstieg weiterhin gefördert: Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem Kfz-Steuerbefreiungen und Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge vor. Wer ein reines Elektrofahrzeug fahre oder eine öffentliche Ladesäule betreibe, könne jährlich von einer THG-Prämie profitieren – LandEnergie vom Maschinenring ermögliche dies schnell und unkompliziert. "Viele Höfe investieren bereits in moderne Technik, eigene Stromproduktion und nachhaltige Mobilität. Die THG-Prämie ist eine kleine, aber lohnende Einnahme, die sich jährlich wiederholt. Ganz ohne Zusatzkosten und Bürokratie", sagt Norbert Binger, Geschäftsführer der Maschinenringe Deutschland.

"Viele Höfe investieren bereits in moderne Technik, eigene Stromproduktion und nachhaltige Mobilität."
Norbert Binger
Geschäftsführer Maschinenringe Deutschland

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG) belohne CO₂-Einsparungen im Verkehr. Wer ein reines E-Fahrzeug besitze oder eine öffentliche Ladesäule betreibe, könne eingesparte Emission einmal im Jahr zu Geld machen. LandEnergie kümmere sich dabei um alles – von der Anmeldung bis zur Auszahlung. Nur reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) seien zugelassen – Plug-in-Hybride leider nicht. Die Prämienhöhe hänge von der Fahrzeugklasse ab. Auch elektrische Nutzfahrzeuge wie etwa Lader seien zugelassen. Grundlage sei der Eintrag im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Dort müsse im Feld P.3 „Elektro“ und im Feld 10 der dazugehörige Code „0004“ stehen.

Wer am Betrieb eine öffentlich zugängliche Ladesäule betreibe etwa am Hofladen oder an der Maschinenhalle, könne zusätzlich eine Prämie erhalten. Voraussetzung dafür sei, dass die Ladestation bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. "Das ist vor allem lukrativ, wenn der Strom aus der eigenen PV-Anlage stammt – so bleibt die Wertschöpfung am Hof", sagt Norbert Binger.

Wer sich weiter zur THG-Prämie informieren oder sich sicher wolle, können sich bei LandEnergie kostenfrei informieren. Nach der Online-Registrierung unter https://thg.maschinenring.de übernimmt LandEnergie die Meldung und Verwaltung. Die Prämie werde auf das Konto des Teilnehmers überwiesen.

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