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18. Juli 202618.07.26

Prüfung von ortsfesten Steigleitern

Maschinenringe Deutschland GmbH
weniger als eine Minute Lesezeit

Ortsfeste Steigleitern sind in zahlreichen Bereichen unverzichtbar. Ob an Silos, Maschinen, Gebäuden, Schächten oder technischen Anlagen – sie ermöglichen den sicheren Zugang zu höher oder tiefer gelegenen Arbeitsbereichen. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken, wenn sie nicht regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden.

Eine fachgerechte Prüfung von ortsfesten Steigleitern ist daher ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheit und trägt maßgeblich dazu bei, Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden.

Warum ist die regelmäßige Prüfung von Steigleitern wichtig?

Ortsfeste Steigleitern gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitgeber sind verpflichtet, deren sicheren Zustand regelmäßig überprüfen zu lassen.

Mängel an Steigleitern bleiben häufig über einen langen Zeitraum unbemerkt und können im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Zu den typischen Gefährdungen zählen:

  • Abstürze durch beschädigte oder fehlende Sicherungseinrichtungen
  • Materialermüdung und Korrosion
  • Lockere oder beschädigte Befestigungen
  • Verschmutzungen, Vereisungen oder sonstige Umwelteinflüsse
  • Defekte Steigschutzsysteme

Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Rechtliche Grundlagen und relevante Normen

Die Prüfung ortsfester Steigleitern basiert auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken. Dazu gehören insbesondere:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199 (Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • DIN EN ISO 14122-4 „Ortsfeste Zugänge zu Maschinen – Steigleitern“
  • DGUV Information 208-032

Diese Vorschriften definieren Anforderungen an Konstruktion, Nutzung, Instandhaltung und regelmäßige Prüfungen von Steigleitern.

Welche Prüfarten gibt es?
Erstprüfung durch Inbetriebnahme

Bevor eine ortsfeste Steigleiter erstmals genutzt werden darf, ist eine Erstprüfung erforderlich. Dabei wird unter anderem kontrolliert:

  • fachgerechte Montage
  • normgerechte Ausführung
  • vollständige Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
  • sichere Befestigung am Bauwerk oder an der Anlage
Wiederkehrende Prüfungen

Nach der Inbetriebnahme sind regelmäßige Folgeprüfungen erforderlich.

Im gewerblichen Bereich wird in der Regel eine jährliche Prüfung empfohlen bzw. gefordert. Bei erschwerten Einsatzbedingungen – beispielsweise auf Baustellen oder in Bereichen mit starker Belastung durch Öle, Fette, Chemikalien oder Witterungseinflüsse – können kürzere Prüfintervalle sinnvoll oder notwendig sein.

Alle Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden.

Wer darf ortsfeste Steigleitern prüfen?

Die Prüfung darf ausschließlich durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden.

Diese Person muss:

  • über entsprechende Fachkenntnisse verfügen
  • praktische Erfahrung im Umgang mit Steigleitern besitzen
  • die relevanten Vorschriften und Normen kennen
  • mögliche Gefährdungen fachgerecht beurteilen können

In der Praxis werden diese Prüfungen häufig durchgeführt von:

  • Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • externen Sachverständigen
  • speziell geschulten Mitarbeitern mit entsprechender Qualifikation
Typische Prüfpunkte bei ortsfesten Steigleitern

Eine fachgerechte Prüfung umfasst zahlreiche Einzelaspekte.

Konstruktion und Zustand

  • Sind Holme und Sprossen frei von Rissen, Verformungen oder Beschädigungen?
  • Liegen Korrosion, Materialabtrag oder andere Verschleißerscheinungen vor?
  • Entspricht die Konstruktion den geltenden Anforderungen?

Befestigung

  • Sind sämtliche Verankerungen fest und sicher?
  • Gibt es Lockerungen oder Spiel in den Befestigungspunkten?
  • Sind Befestigungselemente beschädigt oder korrodiert?

Sicherheitsausstattung

  • Ist ein Rückenschutz vorhanden, sofern dieser erforderlich ist?
  • Funktioniert das vorhandene Steigschutzsystem ordnungsgemäß?
  • Sind Austrittsbereiche durch Geländer oder andere Schutzmaßnahmen gesichert?
  • Sind Sicherheitskennzeichnungen vorhanden und lesbar?

Umgebung und Zugänglichkeit

  • Ist die Leiter jederzeit sicher erreichbar?
  • Bestehen Gefährdungen durch angrenzende Verkehrswege oder Arbeitsbereiche?
  • Werden Flucht- und Rettungswege beeinträchtigt?

Dokumentation – ein wichtiger Bestandteil der Prüfung

Die Dokumentation wird im Alltag häufig unterschätzt, ist jedoch von großer Bedeutung. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Unfallversicherungsträgern und internen Verantwortlichen.

Ein vollständiges Prüfprotokoll sollte mindestens enthalten:

  • Datum der Prüfung
  • Name der prüfenden Person
  • Umfang der Prüfung
  • festgestellte Mängel
  • empfohlene Maßnahmen
  • Fristen zur Mängelbeseitigung
  • Ergebnis der Prüfung

Eine lückenlose Dokumentation erleichtert zudem die Nachverfolgung wiederkehrender Schäden und unterstützt eine nachhaltige Instandhaltungsstrategie.

Häufig festgestellte Mängel

Aus der Praxis zeigt sich, dass bestimmte Mängel besonders häufig auftreten:

  • Korrosion an Metallleitern
  • beschädigte oder fehlende Sprossen
  • lockere Wand- und Bauwerksbefestigungen
  • unzureichende oder defekte Steigschutzsysteme
  • fehlende Kennzeichnungen und Prüfplaketten
  • Verschmutzungen, die die sichere Nutzung beeinträchtigen

Werden solche Mängel nicht rechtzeitig behoben, kann dies zu schweren Unfällen und erheblichen Haftungsrisiken führen.

Fazit

Die regelmäßige Prüfung ortsfester Steigleitern ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes. Durch fachgerechte Kontrollen können Gefährdungen frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor es zu Unfällen kommt.

Unternehmen sollten daher:

  • klare Verantwortlichkeiten festlegen
  • geeignete Prüffristen definieren
  • qualifizierte und befähigte Personen einsetzen
  • eine vollständige Dokumentation sicherstellen

Nur so kann gewährleistet werden, dass ortsfeste Steigleitern jederzeit sicher genutzt werden können – und jeder Aufstieg sicher ans Ziel führt.

Schon gewusst?

Die Neuregelungen der DIN 18799-1, DIN 18799-2, DIN 18799-3 sowie der DIN EN ISO 14122-4 sind bei der Planung, Errichtung, Änderung und Bewertung von ortsfesten Steigleiteranlagen zu berücksichtigen. Entgegen einer häufig anzutreffenden Auffassung besteht für nicht normkonforme oder nach heutigem Stand der Technik nicht mehr zulässige Zugänge grundsätzlich kein genereller Bestandsschutz. Werden bei einer Gefährdungsbeurteilung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt oder ergeben sich wesentliche Änderungen an der Anlage, sind geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Andreas Furkert

Andreas Furkert

Fachkraft für Arbeitssicherheit / DienstleistungsProfi Vertrieb

+49 (0) 8431 / 6499-1118

andreas.furkert@maschineringe.com

Thorsten Kleen

Thorsten Kleen

Fachkraft für Arbeitssicherheit / DienstleistungsProfi Vertrieb

+49 (0) 8431 / 6499-1409

thorsten.kleen@maschineringe.com

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