Der federführende Umweltausschuss des Europaparlaments hat der Einigung zur EU-Bodenrichtlinie zugestimmt. Jetzt steht noch das Votum des Plenums und des Rates aus. Neue Regeln für die Landwirte sind nicht vorgesehen. Kritik üben die Agrarpolitiker Köhler und Singer. Häusling freut sich derweil über das erste EU-Bodengesetz.


Die Einigung der EU-Gesetzgeber über die erste europäische Bodenrichtlinie hat im Europaparlament eine wichtige Hürde genommen. Der Umweltausschuss hat dem Kompromiss am Mittwoch (4.6.) zugestimmt. Das Votum im Plenum könnte noch vor der Sommerpause folgen. Dann steht noch die Zustimmung des Rates aus. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass bis 2050 alle Böden in der EU in einen gesunden Zustand überführt werden. Dafür soll ein „kohärenterer und harmonisierter EU-Rahmen für die Bodenüberwachung“ geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten werden damit verpflichtet, die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet zu überwachen und zu bewerten. Konkret gilt dies für die physikalischen, chemischen und biologischen Aspekte.
Ferner soll eine EU-weit gültige Methode für die Probenahme entwickelt werden. Bereits vorhandene Methoden dürfen von den Mitgliedstaaten verwendet werden. Für deren Weiterentwicklung soll die Kommission allerdings Unterstützung leisten. Die Rede ist von „maßgeschneiderter finanzieller und technischer“ Hilfestellung. Um dem unterschiedlichen Grad der Bodendegradation Rechnung zu tragen, müssen die nationalen Regierungen nach Inkrafttreten der Richtlinie „unverbindliche, nachhaltige Ziele“ festlegen. Diese müssen mit dem Gesamtziel der Verbesserung der Bodengesundheit in Einklang stehen.
Keine unmittelbaren Pflichten für Landwirte
Keine neuen unmittelbaren Pflichten bringt die Richtlinie für Landbesitzer oder Landbewirtschafter. Stattdessen sollen sie bei der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit des Bodens unterstützt werden. Zu den entsprechenden Maßnahmen können unabhängige Beratung und Schulungen gehören. Auch Forschung und Innovation können gefördert werden. Genannt werden ebenso Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Vorteile der Widerstandsfähigkeit des Bodens. Darüber hinaus sollen die EU-Staaten verpflichtet werden, regelmäßig die finanziellen Lasten der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit für Land- und Forstwirte zu analysieren.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen innerhalb von zehn Jahren, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, eine öffentliche Liste potenziell kontaminierter Standorte erstellen. Ziel ist es, alle „unannehmbaren Risiken“ für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beseitigen.
18 Monate nach Inkrafttreten muss eine vorläufige Überwachungsliste neu auftretender Stoffe erstellt werden, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Bodens, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten. Aktuell steht bereits fest, dass auf dieser Liste relevante Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sowie Rückstände aus dem Pflanzenschutz enthalten sein sollen.
Geteiltes Echo
Wenig begeistert über die Zustimmung Ausschusses zeigte sich der Umwelt- und Agrarpolitiker Stefan Köhler. „Ich bleibe bei meiner Position. Das EU-Bodenüberwachungsgesetz ist unnötig“, so der CSU-Politiker. „Ich hoffe, dass das Europäische Parlament als Ganzes letztendlich doch für einen spürbaren Bürokratieabbau stimmen wird.“ Die Abgeordnete der Freien Wähler, Christine Singer, kritisiert die zusätzlichen Berichtspflichten und Vorgaben. Diese werden ihrer Auffassung nach gerade die Land- und Forstwirte unverhältnismäßig belasten – „ohne erkennbaren Nutzen“.
Positiver äußerte sich der Europaabgeordnete der Grünen, Martin Häusling. Zwar sei das Ergebnis der Verhandlungen noch weit von einem nachhaltigen Bodenschutz entfernt. Häusling begrüßt aber, dass das erste EU-Regelwerk, das sich explizit der Überwachung der europäischen Böden widme, auf den Weg gebracht sei. Dies sei ein allererster Schritt auf dem Weg zu mehr Bodenschutz und Bodengesundheit. Der Grünen-Politiker hofft auf ein positives Votum des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten.
Simon Friedrich Klatt, AgE