Wer in der Höhe arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung – für sich selbst, für seine Mitarbeitenden und für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ob auf Dächern, an landwirtschaftlichen Gebäuden, in Industrieanlagen oder bei Wartungsarbeiten: Absturzunfälle gehören nach wie vor zu den schwerwiegendsten Arbeitsunfällen überhaupt.


Um Risiken zu minimieren und Menschenleben zu schützen, kommen Sekuranten und Seilsicherungssysteme zum Einsatz. Doch diese Sicherheitseinrichtungen können ihre Schutzfunktion nur erfüllen, wenn sie regelmäßig geprüft und fachgerecht instandgehalten werden.
Sekuranten sind fest installierte Anschlageinrichtungen, an denen sich Personen mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern können. Sie bilden die Grundlage für sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen.
Seilsicherungssysteme, beispielsweise horizontale Seilsysteme, ermöglichen es Anwendern, sich entlang eines Arbeitsbereichs zu bewegen, ohne die Sicherung unterbrechen zu müssen.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Arbeiten auf Flach- und Steildächern
- Wartung technischer Anlagen
- Silos und landwirtschaftliche Gebäude
- Industrieanlagen und Fassadenbereiche
Absturzsicherungssysteme sind sicherheitsrelevante Einrichtungen. Im Ernstfall wirken enorme Kräfte auf Anschlagpunkte, Seile und Befestigungen. Bereits kleine Schäden oder Materialschwächen können dazu führen, dass ein System seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllt.
Zu den häufigsten Risiken zählen:
- Korrosion und Materialermüdung
- lockere oder beschädigte Verankerungen
- Verschleiß an Seilen und Führungssystemen
- fehlerhafte oder unsachgemäße Montage.
Durch regelmäßige Prüfungen lassen sich solche Mängel frühzeitig erkennen und beheben. Das erhöht nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten, sondern schützt Unternehmen auch vor rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Die regelmäßige Prüfung von Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssystemen ist keine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage hierfür sind unter anderem:
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- die DGUV-Regeln 112-198 und 112-199
- die DIN EN 795 für Anschlageinrichtungen
- die DIN CEN/TS 16415 für Mehrpersonen-Nutzung
Arbeitgeber sind verpflichtet,
- geeignete Absturzsicherungen bereitzustellen,
- deren sicheren Zustand dauerhaft sicherzustellen,
- regelmäßige Prüfungen zu veranlassen sowie
- die Nutzung und Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Prüfungen dürfen ausschließlich von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese Person muss über entsprechende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und umfassende Kenntnisse der geltenden Vorschriften und Normen verfügen.
In der Praxis übernehmen diese Aufgabe häufig:
- zertifizierte Sachkundige
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Zusatzqualifikation
- spezialisierte Prüfdienstleister
Bevor ein System erstmals genutzt wird, muss sichergestellt sein, dass:
- die Montage fachgerecht erfolgt ist,
- alle Komponenten vollständig vorhanden sind und
- die Verankerung den Anforderungen entspricht.
Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssysteme müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Je nach Herstellerangaben oder Einsatzbedingungen können auch kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Die Prüfung umfasst in der Regel:
- eine Sichtprüfung aller Bauteile,
- eine Funktionsprüfung des Systems sowie
- die vollständige Dokumentation der Ergebnisse.
Zusätzliche Prüfungen sind erforderlich, wenn besondere Ereignisse eingetreten sind, beispielsweise:
- nach einem Absturzereignis,
- nach baulichen Veränderungen,
- nach extremen Witterungseinflüssen oder
- nach längeren Stillstandszeiten.
Bei der Prüfung von Seilsicherungssystemen werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:
- Spannzustand des Seils
- Zustand von Seilführung und Läufer
- Befestigungspunkte und Endverankerungen
- Funktion der Energieabsorber
- Verschleißerscheinungen oder Drahtbrüche
Nur wenn sämtliche Komponenten einwandfrei funktionieren, kann die erforderliche Schutzwirkung gewährleistet werden.
Neben der technischen Prüfung spielt die Dokumentation eine entscheidende Rolle. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften und sorgt für Rechtssicherheit im Unternehmen.
Eine vollständige Dokumentation sollte enthalten:
- Standort der Anlage
- Hersteller und Systemtyp
- Prüfdatum
- Name der befähigten Person
- festgestellte Mängel
- eingeleitete Maßnahmen und Fristen
Bei Prüfungen werden immer wieder ähnliche Probleme festgestellt. Dazu gehören:
- Rostbildung an Anschlageinrichtungen
- lockere oder beschädigte Befestigungen
- mangelnde Wartung von Seilsystemen
- fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen
- unsachgemäße Nutzung durch Anwender
Werden solche Mängel festgestellt, müssen sie umgehend behoben werden. Bestehen Zweifel an der Sicherheit der Anlage, darf das System bis zur Instandsetzung nicht weiter genutzt werden.
Sekuranten und Seilsicherungssysteme sind unverzichtbare Bestandteile moderner Absturzsicherung. Ihre Schutzwirkung kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn sie regelmäßig durch qualifizierte Fachkräfte geprüft werden.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Prüfintervalle zuverlässig einhalten
- qualifizierte Prüfer beauftragen
- Prüfungen lückenlos dokumentieren
- Mitarbeitende regelmäßig unterweisen
Denn eines gilt in jedem Einsatzbereich gleichermaßen:
Sicherheit in der Höhe beginnt am Anschlagpunkt.
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Andreas Furkert
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Vertrieb DienstleistungsProfi
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