

ARBEITSSICHERHEIT
Sicherheit von den Profis
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Laut Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeitenden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen


Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber muss alle nötigen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten – und diese regelmäßig auf Wirksamkeit prüfen und anpassen. Ziel ist stets eine Verbesserung des Arbeitsschutzes.
- Gefährdungsbeurteilung
Der Unternehmer muss mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen ableiten (§ 5 ArbSchG). - Anpassung
Die Beurteilung ist bei Veränderungen im Betrieb zu überprüfen. - Dokumentation
Ergebnisse der Beurteilung und der festgelegten Maßnahmen sind gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Komplexe Baustellen brauchen klare Verantwortung. Sobald bei einem Bauprojekt mehrere Firmen beteiligt sind, wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – er wird zur zentralen Figur für Sicherheit und reibungslose Abläufe. Wir unterstüzen Dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und einen sicheren, gesetzeskonformen Bauablauf zu gewährleisten.


Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo
Sobald auf deiner Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten, schreibt die Baustellenverordnung (§3 BaustellV) vor, dass ein SiGeKo bestellt werden muss – egal wie groß oder klein das Bauvorhaben ist.
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine fachkundige Person, die ein Unternehmen oder eine Organisation in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes unterstützt. Seine Aufgabe ist es, potenzielle Brandrisiken zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und die Einhaltung gesetzlicher sowie betrieblicher Vorgaben sicherzustellen.


Wann ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich?
Ein Brandschutzbeauftragter kann aus verschiedenen Gründen bestellt werden:
- Gesetzliche oder behördliche Auflagen (z. B. nach Sonderbauverordnungen)
- Vorgaben aus dem Arbeitsstättenrecht oder dem Baurecht
- Versicherungsverträge
- Interne Unternehmensrichtlinien oder Risikobewertungen besonders in Industriebetrieben, Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels oder Verkaufsstätten ist die Bestellung häufig verpflichtend.
Sachverständiger
Wir stehen dir als Sachverständiger zur Seite
In jedem Unternehmen müssen sicherheitsrelevante Einrichtungen regelmäßig geprüft werden – denn Verschleiß durch Nutzung oder Umwelteinflüsse ist ganz normal. Wir übernehmen die fachgerechte Prüfung, erkennen Mängel frühzeitig und sorgen für eine sichere Arbeitsumgebung. Als Sachverständige erkennen wir vor Ort Schäden, dokumentieren alles transparent und geben klare Handlungsempfehlungen.
So kannst du sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden – und du im Ernstfall oder bei einem Audit bestens vorbereitet bist.
Unser Schulungsangebot
Ob Brandfall, Notfall oder Prävention im Arbeitsalltag – gut geschulte Mitarbeitende sind der Schlüssel zur Sicherheit im Betrieb. Mit unseren Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer stärkst du nicht nur den Schutz, sondern auch das Vertrauen im Team.
- Sicherheitsbeauftragten (SiBe)
- Brandschutzhelfer
- Evakuierungshelfer
DAS SIND UNSERE GRÖSSTEN STÄRKEN


EINHALTUNG ALLER ARBEITSSCHUTZVORSCHRIFTEN


ZERTIFIZIERTE
PRÜFUNG
Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften - inkl. Protokoll und Dokumentation


AKTUELLER STAND
DER TECHNIK
DAS SIND UNSERE GRÖSSTEN STÄRKEN


EINHALTUNG ALLER ARBEITSSCHUTZVORSCHRIFTEN


ZERTIFIZIERTE
PRÜFUNG
Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften - inkl. Protokoll und Dokumentation


AKTUELLER STAND DER TECHNIK
UNSERE ZUFRIEDENHEITSGARANTIE


PERSÖNLICHKEIT
Keine Callcenter und keine Warteschlangen


SCHNELLIGKEIT
Wir sind rund um die Uhr erreichbar.


VERLÄSSLICHKEIT
Wir stehen zu unserem Wort – Hand drauf