Dieselantragsstellung

Auch heuer gibt es den Antrag auf Steuerentlastung in zwei Varianten: - in ausführlicher Form, wie bisher mit 6 Seiten (und 3 Seiten Ausfüllhinweise) und - in stark verkürzter, vereinfachter Form mit nur mehr 2 Seiten (und 2 Seiten Ausfüllhinweise)

Unter folgenden Voraussetzungen kann der vereinfachte Antrag verwendet werden:

  • Der Antragsteller hat im Jahr 2017 (für 2016) einen Gasölantrag gestellt, der nicht abgelehnt wurde. 
  • Im Betrieb des Antragstellers hat sich seither keine Änderung bei der Betriebsart oder beim Personenkreis (z.B. Hofübergabe, Verpachtung) ergeben. 
  • Der Antragsteller hat seit dem 1. Januar 2016 entweder keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 beantragt bzw. erhalten (kein Forst bzw. Dieselverbrauch im Forst = 0 !) oder De-minimis-Beihilfen ausschließlich in Form der Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG für im Forst verbrauchte Energieerzeugnisse (= Dieselverbrauch im Forst) beantragt bzw. erhalten.

Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss der ausführliche Antrag ausgefüllt werden. ACHTUNG: Unter Punkt 1.5 im verkürzten bzw. 3.5. im ausführlichen Antrag wird das Thema Biogas abgefragt, falls es dazu Unklarheiten gibt, helfen wir gerne weiter.

  • Agrardieselbescheid vom HZA

    NEU ist auch, dass das HZA ab sofort keine Bescheide mehr verschickt, wenn der Antrag in Ordnung ist und die darin errechnete Summe auch ausbezahlt wird. Dies gilt jedoch nur für Agrardiesel. Sind Verbräuche für Forstdiesel angefallen, werden dafür nach wie vor Bescheinigungen versendet. Darauf tauchen aber nur die Forstverbräuche auf!

    Hier geht's zu den elektronischen Antragsformularen

    Nach dem Anklicken des Links bei der Suche "Agrardiesel" eingeben. Nun ist der entsprechende Antrag entweder in Papierform oder als online-Formular auszuwählen, (wobei die "komprimierte Steueranmeldung" unterschrieben per Post nachgeschickt werden muss) an das: Hauptzollamt Regensburg Standort Selb Arbeitsgebiet Agrardiesel Postfach 1652 95090 Selb Telefon 09287 993120-0

  • Wann kann ich den Antrag stellen?
    • Dieselbescheinigung
      Mitte Februar versenden wir die Dieselbescheinigungen für 2017 per Mail bzw. Post, entsprechend der Voreinstellung bei unseren Mitgliedern in unserer EDV (so wie Du auch Deine Rechnungen und Gutschriften erhältst). Die Dieselbescheigung muss bei der Antragstellung nicht mitgeschickt werden an das HZA, sondern nur für stichprobenartige Kontrollen durch das HZA auf Anfrage vorgelegt werden können.Also bitte die entsprechenden Unterlagen zuhause im Agrardiesel-Ordner abheften, dann sind sie schnell zur Hand. 
    • Agrardieselantrag
      Gerne sind wir Dir bei der Bearbeitung des Antrags behilflich. Zur Terminvereinbarung melde Dich bitte bei uns unter 09198/377
  • Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?
    • Kopie vom Antrag des Vorjahres (Von allen Landwirten, die letztes Jahr unsere Hilfe zur Antragstellung genutzt haben, liegt uns die Antragskopie vor!) 
    • Dieselrechnungen 
    • gefahrene km bei vorhandenem Diesel-PkW Tankrechnungen, wenn mit PKW auswärts getankt wurde 
    • MR-Dieselbescheinigungen und andere Dieselbescheinigungen, z.B. durch Lohnunternehmer ausgestellt Flächennachweis des Mehrfachantrages (beim ausführlichen Antrag)

    Bitte bringt die Unterlagen mit, wenn ihr zur Antragstellung zu uns kommt!