Wirtschaftliche Betriebshilfe

    Unter wirtschaftliche Betriebshilfe verstehen wir alle Arbeitsbereiche außerhalb der sozialen Betriebshilfe. Dies können zum Beispiel Urlaubsvertretung, Erntehilfe, Haushaltshilfe, Stallarbeiten, Forstarbeiten, Arbeiten auf Feld und Hof, Kellerarbeiten und Weinbergsarbeiten sein.

    Auch die Hilfe auf einer landwirtschaftlichen Baustelle (z. B. Stallbau oder Hallenbau) fällt darunter. Hier ist allerdings empfehlenswert, die Statusfeststellung Bauhilfe vor Beginn der Tätigkeit auszufüllen. Diese dient im Fall einer Kontrolle durch das Zollamt als Nachweis dafür, dass der Bauhelfer nicht angemeldet sein muss und den Status eines Bauhelfers über den MR hat. Diese Statusfeststellung finden die Mitglieder im geschlossenen Bereich.

    Des Weiteren steht für die Mitglieder im geschlossenen Bereich ein Arbeitsnachweis für die Betriebshilfe zur Verfügung.