Lieferscheine zur Abrechnungung abgeben

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    Vergessen Sie nicht, die überbetrieblichen Arbeiten, die Sie im Jahr 2019 durchgeführt haben bei uns zur Abrechnung einzureichen. Nur wer rechtzeitig die Daten zur Abrechnung bei uns einreicht, kann auch sicher gehen, dass der Dieselverbrauch auf der Gasölbescheinigung, welche im Februar verschickt wird, enthalten ist. Laut Gesetzgeber (Umsatzsteuergesetz) müssen Lieferungen und Leistungen innerhalb von sechs Monaten in Rechnung gestellt werden.

    Folgendes ist zu beachten:

    • Bei Schlepperabrechnungen muss immer die durchgeführte Tätigkeit dazu angegeben werden.
    • Zu jeder durchgeführten Arbeit wird das Leistungsdatum benötigt.
    • Abrechnungen mit dem Leistungsdatum 2019 sollten bis zum 8. Januar zur Abrechnung eingereicht werden. Nur so können wir zeitnah die Gasölbescheinigungen verschicken.