Neuigkeiten zur Gülleverordnung

    ,

    Düngeverordnung ist Stress für Sie? – Nicht mit dem Maschinenring!

    Ihr Maschinenring Gerolzhofen hilft Ihnen wie gewohnt bei der Erstellung aller wichtigen Unterlagen rund um die Düngung. Zusammen mit Ihnen bauen wir ihr Nährstoffkonzept Schritt für Schritt zusammen, damit Sie entspannt in die nächste Saison starten können. Oder Sie wünschen einfach mal einen Blick auf ihre Unterlagen, ob diese gerade in Kontrollen standhaft sind? Dann spielen wir eine unverbindliche Kontrolle auf ihrem Betrieb durch.

    Ab diesem Jahr bieten wir Ihnen zusätzlich eine Komplettbetreuung über den gesamten Jahresverlauf hinweg an. Wir kommen so oft es nötig ist zu Ihnen und stimmen alle düngerechtlichen Fragen und Aufgaben mit Ihnen ab. Auch bei möglichen Kontrollen sitzen wir mit am Tisch und leisten Ihnen Unterstützung. So können Sie sich sicher sein, dass ihr Nährstoffkonzept im Betrieb aufgeht. Gerade im Hinblick auf die kommenden Verschärfungen lassen sich so rechtzeitig Probleme erkennen und daraufhin Lösungen suchen.

    Unser Düngeberater Christoph Friedrich steht Ihnen für Fragen gerne unter der 09382 97 49 12 zur Verfügung.

     

    Güllebörse

    Wenn Sie nach Gülle suchen oder Gülle abgeben möchten, dann melden Sie sich bei uns. Teilen Sie uns mit, um welche Gülle und welche Menge es sich handelt und zu welchen Konditionen Sie abgeben bzw. aufnehmen möchten. Wir bringen Sie dann zusammen. Die Vertragspartner müssen einen entsprechenden Vertrag schließen. Einen Vordruck erhalten Sie bei uns im Büro.

     

    DÜV-Navigator

    Haben Sie noch den Überblick über alle Düngevorschriften, die Sie beachten müssen? Bei der Vielzahl an Vorschriften, kann man leicht den Überblick verlieren. Mit unserem DüV Navigator haben Sie eine praktische Entscheidungshilfe, die von uns speziell für die bayerischen Bestimmungen entwickelt wurde! Der DüV Navigator zeigt individuell für jeden Betrieb, welche Vorschriften beachtet werden müssen. Hier geht es zu unserem DüV-Navigator.

     

    Güllelagerraumvermittlung

    Der Lagerraumbedarf für organischen Dünger erhöht sich ab 2020 bei Betrieben mit mehr als 3 GV/ha auf 9 Monate. Dies gilt auch für flächenlose Biogasbetriebe. Eine Reduzierung ist in grünen Betrieben mit ausreichend Grünland und in Betrieben mit vertraglich vereinbarten zusätzlichen Aufbringflächen möglich. Doch Achtung: Zusätzliche Aufbringflächen müssen mit Angabe der konkreten Hektarfläche vertraglich belegt sein, ein klassischer Gülleabnahmevertrag ist nicht ausreichend. Vertragsvordrucke für Lagerung und Abnahme erhalten Sie bei uns im Büro.

    Wir vermitteln Lagerraum – melden Sie sich bei uns, wenn Sie Güllelagerraum zur Verfügung stellen können und wenn Sie zusätzlichen Güllelagerraum benötigen.

    Außerdem beabsichtigen wir bei genügend Interesse eine oder mehrere Güllelagunen zu bauen. Melden Sie sich auch hier bei uns und teilen Sie uns mit, welche Menge Sie auslagern möchten oder müssen.

     

    Am 16. Januar 2020 bieten wir eine Informationsveranstaltung mit dem Thema Güllemanagement im roten Gebiet an. Alle Informationen finden Sie unter unseren Terminen.