ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MASCHINENRINGE DEUTSCHLAND GMBH ZUM MR SHOP

§ 1 Geltungsbereich

1.  Der MR Shop ist eine Website der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD genannt). Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem MR Shop und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

2.  Falls Du aktuell oder in Zukunft von der Maschinenringe Deutschland  auch noch weitere  Dienstleistungen, Produkte und Services nutzt (z.B. LandEnergie-Stromliefervertrag, MR Plattform, MR Applikationen/Apps), gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenigen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, die für den jeweiligen Service Anwendung finden.

§ 2 Vertragsschluss

1. Deine Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Du uns eine Bestellung aufgibst, schicken wir Dir eine E-Mail, die den Eingang Deiner Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Deines Angebotes dar, sondern soll Dich nur darüber informieren, dass Deine Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Dich versenden.

2. Vertragspartner ist die Maschinenringe Deutschland GmbH. Dies gilt nicht für Produkte, die Du direkt bei einem anderen Anbieter auf „www.maschinenring.de“  kaufst. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

3. Der Erwerb der angebotenen Produkte ist ausschließlich den Mitgliedern der Maschinenring Organisation vorbehalten. Der MR Shop bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden

4. Sämtliche Produkte werden von uns nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.

5. Alle Preise sind exkl. Mwst.

6. Ein Weiterverkauf und der Handel von Gutscheincodes ist nicht gestattet. Gutscheincodes dürfen nur verhältnismäßig angefordert werden.

§ 3  Lieferung

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die von Dir angegebene Lieferadresse. Auf unserer Website findest Du Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten, die vom MR Shop direkt verkauft werden (z.B. auf der jeweiligen Produktdetailseite). Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist.

2. Sofern die MRD während der Bearbeitung Deiner Bestellung feststellt, dass von Dir bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wirst Du darüber gesondert per Email informiert. Falls die MRD ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von MRD seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die MRD Dir gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wirst Du unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben dabei unberührt.

3. Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch Deine Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Du nicht unter der von Dir angegebenen Lieferadresse angetroffen wurden, obwohl Dir der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägst Du die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MRD. (Eigentumsvorbehalt)

§ 4 Drittanbieter

Der MR Shop bevollmächtigt Drittanbieter, ihre Produkte und Dienstleistungen auf der Website von MR Shop zu listen und zu verkaufen. Beides wird auf der jeweiligen Produktdetailseite ersichtlich. Auch wenn der MR Shop als Anbieter dieser Plattform damit verbundene Transaktionen ermöglicht, ist der MR Shop weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Der MR Shop bietet lediglich Käufern und Verkäufern eine Plattform, um Verhandlungen durchzuführen und Transaktionen abzuschließen. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Die MRD ist dabei kein Vertragspartner und daher nicht verantwortlich für diesen Vertrag. Des Weiteren ist MRD nicht der Vertreter des Verkäufers. Der Verkäufer ist alleinig verantwortlich für den Verkauf der Produkte, jegliche Reklamation von Seiten des Käufers und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer entstehen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für auf dem MR Shop angebotenen Dienstleistungen von Drittanbietern, insbesondere der regionalen Ringe. Wir behalten uns vor Nachweise an Hersteller und Händler weiterzugeben. 

§ 5  Abrechnung und Bezahlung

1. Du kannst den Kaufpreis per Rechnung (unter den in § 5 genannten Voraussetzungen) zahlen. Einige unserer Marktpartner bieten zusätzlich andere Zahlungsarten an. Bei Zahlung auf Rechnung sowie in sonstigen Fällen bei berechtigtem Anlass prüft und bewertet die MRD die Datenangaben der Besteller und pflegt einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Maschinenring-Verbandes, Wirtschaftsauskunfteien und ggf. der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 5001 66, 22701 Hamburg, Deutschland.

2. Kommst Du in Zahlungsverzug, so ist die MRD berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und ggf. Schadensersatz zu fordern. Falls der MRD ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die MRD berechtigt, diesen geltend zu machen. Im Falle von unberechtigten Bankrücklastschriften kann die MRD zusätzlich zur Bankgebühr eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

3. Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands oder Österreichs liegen.

4. Ein Recht zur Aufrechnung steht Dir nur zu, wenn Deine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der MRD unbestritten sind. Außerdem bist Du zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Dein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6   Widerrufsbelehrung

1. Falls Du Verbraucher bist, kannst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Dir die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

3. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Maschinenringe Deutschland GmbH - MR Shop, Am Maschinenring 1 , 86633 Neuburg
Der Widerruf kann online erfolgen durch Nutzung unseres Rücksendezentrums oder per Brief an: Maschinenringe Deutschland GmbH- MR Shop, Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg, info@maschinenringe.com , Fax 08431/6499-1400.

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung: >HIER KLICKEN UND DAS WIDERRUFSFORMULAR DOWNLOADEN

4. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kannst Du uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, musst Du uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Du die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen musst Du Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

5. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Du hast die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Du bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hast. Andernfalls ist die Rücksendung für Dich kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Dir abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Dich mit der Absendung Deiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

6. Bei einer Dienstleistung erlischt Dein Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Dir und der MRD auf Deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Du Dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.

7. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

§ 7 Haftung

1. Die Haftung der MRD sowie seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

2. Der Geschädigte hat einen Mangel der MRD oder dem ersatzpflichtigen Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, bist Du dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen der MRD auf Kosten der MRD zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die MRD behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

3. Ferner haftet die MRD nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertraust. In diesem Fall haftet die MRD jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die MRD haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

§ 8  Datenschutzbestimmungen

Deine Kundendaten werden von uns für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung verwendet. Dies beinhaltet, dass wir mit Dir über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote kommunizieren und Dir Produkte oder Dienstleistungen empfehlen, die Dich interessieren könnten.

Näheres ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Im Falle vom Kauf von Wetterstationen räumst Du der Maschinenringe Deutschland GmbH mit Kauf der Station das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den von der Wetterstation erfassten Daten ein.

§ 9 Schlußbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

Der Eintritt eines anderen Unternehmens in den Vertrag an Stelle von der MRD ist ohne Deine Zustimmung möglich; in diesem Fall kannst Du das Vertragsverhältnis binnen 4 Wochen ab Kenntnisnahme mit Wirkung zum Eintritt des Unternehmens kündigen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand ist, für den Fall, dass Du ein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen  Bestimmungen bist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neuburg/Donau.

Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden Dir mitgeteilt. Dein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn Du nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widersprichst. Hierauf wirst Du von der MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Du unter ec.europa.eu/consumers/odr/ findest.

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T0302757240-0 www.schlichtungsstelle-energie.de info @ schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherserviceenergie @ bnetza.de.

 

 

Gesonderte Geschäftsbedingungen der Marke LandEnergie

Voraussetzungen für die Stromlieferung

1.1 Die Lieferung setzt einen bestehenden Anschluss an das Netz des örtlichen Netzbetreibers voraus. Für Abnahmestellen mit Lastgangzähler (Leistungsmessung) ist ein gesonderter Stromliefervertrag abzuschließen. Unabhängig von den nachstehenden Festlegungen gelten die jeweilig gültigen Bedingungen des Anschlussvertrags mit dem örtlichen Netzbetreiber.

1.2 Falls der örtliche Netzbetreiber die Belieferung von einem mit dem Stromkunden abzuschließenden Netznutzungsvertrag oder Netzanschlussvertrag abhängig macht, schließt LandEnergie diesen Vertrag in Deinem Namen. Deine Zustimmung zu den Bedingungen des Stromliefervertrages umfasst die hierzu notwendige Vollmacht. Die für die Netznutzung anfallenden Kosten trägt LandEnergie auf eigene Rechnung.

Lieferung

2.1 Mit Zustandekommen dieses Vertrages liefert LandEnergie Dir Deinen gesamten Strombedarf an die im Antragsformular angegebene Abnahmestelle.

2.2 Geliefert wird Drehstrom mit einer Nennspannung von 400/230V und einer Nennfrequenz von 50Hz in marktüblicher Qualität am Ende des Hausanschlusses.

2.3 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, solange LandEnergie oder der jeweilige Netzbetreiber an Erzeugung, Bezug oder Fortleitung der Energie durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände gehindert ist, deren Beseitigung wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Lieferung kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs unterbrochen werden; der Netzbetreiber wird Dich hiervon rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten, sofern dies zumutbar möglich ist und die Beseitigung der Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird. Der Netzbetreiber kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn die Einstellung der Stromversorgung erforderlich ist, um Beeinflussung der Messeinrichtung oder störende Netzrückwirkungen zu verhindern oder um unmittelbare Gefahren für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden.

2.4 Dein Stromverbrauch wird mittels der durch den Messstellenbetreiber verbauten Zählertechnik gemessen. Von Dir veranlasste Kosten für Veränderungen des Anschlusses sind von Dir zu tragen. Über den Umfang der Maßnahmen und den Anschlusskostenbeitrag ist jeweils eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

Lieferbeginn, Laufzeit, Kündigung

3.1 Der Stromliefervertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung durch LandEnergie in Textform unter Angabe des Lieferbeginns zustande, i.d.R. max. 12 Wochen nach Auftragseingang. Voraussetzung hierfür ist das Freiwerden des Vertrages beim vorherigen Stromversorger. Sollte die Belieferung grundsätzlich oder zu dem gewünschten Zeitpunkt aus von LandEnergie nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, wirst Du innerhalb dieser Frist benachrichtigt. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

3.2 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht einzelvertraglich eine andere Laufzeit vereinbart wurde. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform. LandEnergie behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor. 3.3 Bei einem Umzug endet dieser Vertrag nicht automatisch. Er bedarf einer schriftlichen Kündigung mit Angabe des Auszugsdatums. 3.4 Wenn Du auch unter Deiner neuen Anschrift weiter auf der Grundlage dieses Vertrages beliefert werden möchtest, teilst Du dies LandEnergie unverzüglich und schriftlich, unter Angabe der von LandEnergie benötigten Daten mit. 3.5 Wünschst Du den Eintritt einer anderen Person in den laufenden Vertrag (z.B. durch Nachfolger im Gewerbebetrieb), so musst Du dies schriftlich mit LandEnergie vereinbaren. 3.6 Wird der Bezug von Elektrizität bei Umzug, Versorgerwechsel oder in anderen Fällen ohne schriftliche Kündigung eingestellt, bleiben Deine Zahlungspflichten (Grundpreis, Arbeitspreis gem. durch Messeinrichtung angezeigtem Verbrauch und sämtliche anderen Verpflichtungen) bestehen.

Preise

4.1 Die Preise entnimmst Du dem jeweils gültigen Preisblatt und den darin genannten Abrechnungsbedingungen.

4.2 Zum reinen Strompreis werden Steuern, Abgaben, Umlagen oder ähnliche durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen hinzugerechnet. Die Höhe einiger Umlagen, insbesondere EEG und KWKG, wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils am 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Diese Umlagen werden in Deiner jährlichen Stromabrechnung mit den jeweils gültigen Werten für das Kalenderjahr berechnet.

4.3 Die durch die Regulierungsbehörden genehmigten Netznutzungsentgelte des jeweiligen Netzbetreibers werden ebenfalls zum Strompreis hinzugerechnet. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Höhe der Netznutzungsentgelte behält sich LandEnergie vor, diese Preisdifferenz entsprechend nachzuberechnen. 4.4 LandEnergie ist außerdem bei Änderung der Marktverhältnisse zu einer Preisanpassung berechtigt, worüber Du mind. 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert wirst. In diesem Fall hast Du das Recht, den Stromliefervertrag binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Diese Regelung gilt nicht für LandEnergie-Fix-Verträge.

Ablesung

5.1 Dein Zählerstand wird von Deinem Messstellenbetreiber oder Messstellendienstleister abgelesen oder auf Verlangen durch Selbstablesung ermittelt. Den hierzu Beauftragten gestattest Du nach Terminvereinbarung Zutritt zu Deinen Räumen, soweit dies für die Ablesung oder das Auswechseln der Messeinrichtung erforderlich ist.

5.2 Wird dem Beauftragten die Ablesung nicht ermöglicht oder kommst Du der Aufforderung zur Selbstablesung nicht innerhalb von 10 Tagen nach, kann LandEnergie und / oder der Netzbetreiber den Verbrauch aufgrund der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei angemessen berücksichtigt.

Abrechnung und Bezahlung

6.1 Der Abrechnungszeitraum wird von LandEnergie festgelegt und sollte 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern LandEnergie der Zählerstand des Netzbetreibers vorliegt und nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.

6.2 Die Abrechnung Deines Stromverbrauchs erfolgt auf der Grundlage der Art und Messung Deines Stromzählers. Im Zweifel rechnet LandEnergie den Stromverbrauch entsprechend der Abrechnung des Netzbetreibers ab.

6.3 LandEnergie kann für den Stromverbrauch monatliche Abschlagszahlungen verlangen. Diese werden anteilig entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Mache Dir glaubhaft, dass Dein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt. Bei Preisänderungen werden die Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.

6.4 Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen. Gegen Ansprüche von LandEnergie kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

6.5 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt LandEnergie den Verbrauch aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

6.6 Die fälligen Zahlungsbeträge werden über SEPA-Lastschriften eingezogen oder von Dir überwiesen. Der etwaige Lasteinzug erfolgt jeweils zum 15. Tag des Liefermonats. Im Falle von unberechtigten Bankrücklastschriften kann LandEnergie zusätzlich zur Bankgebühr eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

6.7 Anstelle des SEPA- Lastschriftverfahrens kannst Du Zahlungen auf Rechnung durch Überweisung wählen. Die Abschlagszahlungen sind bei Wahl der Zahlung durch Überweisung ausschließlich monatlich zu entrichten und jeweils zum Ersten des Monats fällig und zu überweisen( Wertstellung auf dem Konto von LandEnergie) . Die Abrechnungsbeträge sind 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung fällig. Abrechnungsgutschriften werden nach Übersendung der Abrechnung dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben. Wünscht Du Zahlung per Überweisung, so wende Dich bitte an uns

6.8 LandEnergie ist berechtigt, die Stromlieferung fristlos einzustellen und den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen, wenn Du Zahlungen trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht geleistet hast, mit 2 monatlichen Abschlagszahlungen – aus aktuellen oder früheren Monaten - in Verzug sind oder wenn über Dein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Im Verzugsfall berechnet LandEnergie die gesetzlichen Verzugszinsen unter Vorbehalt weitergehenden Schadenersatzes.

Haftung

7.1 Die Haftung einer Partei sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegenüber der anderen Partei für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten sowie für die Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Der Geschädigte hat den Schaden LandEnergie oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Ab dem Zeitpunkt, in welchem Du Kenntnis über den Schaden und die Umstände erlangst, sind Schadenersatzansprüche ein Jahr lang geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Ansprüche verjährt. Die Verjährung endet spätestens zwei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Schweben Verhandlungen über den Schadenersatz, wird die Verjährung gem. § 203 BGB gehemmt.

7.4 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Streitbeilegungsverfahren

8.1 LandEnergie ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden richte Dich bitte an: Maschinenringe Deutschland GmbH - LandEnergie, Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg. Weitere Informationen und Kommunikationswege sind unter www.landenergie.de veröffentlicht.

8.2 Jeder Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn LandEnergie der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

8.3 Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T0302757240–0 www.schlichtungsstelle-energie.de info@schlichtungsstelle-energie.de.

8.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480–500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480–323, E-Mail: verbraucherserviceenergie@bnetza.de.

Schlussbestimmungen

9.1 Deine Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von uns unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. Mit Nennung Deiner Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse gibst Du uns Deine Einwilligung, dass wir Dich auf diesem Wege über unser Angebot informieren. Wir geben von Zeit zu Zeit Adressen an verbundene Maschinenringe weiter, wenn deren Angebot für Dich interessant sein sollte. Sofern es erforderlich ist, werden Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (zb: Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. Wenn Du mit der beschriebenen Verwendung Deiner Daten nicht einverstanden bist, teile uns dies bitte per Email an info@landenergie.de mit.

9.2 Der Eintritt eines anderen Unternehmens in den Vertrag an Stelle von LandEnergie ist ohne Deine Zustimmung möglich; in diesem Fall kannst Du das Vertragsverhältnis binnen 4 Wochen ab Kenntnisnahme mit Wirkung zum Eintritt des Unternehmens kündigen.

9.3 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.

9.5 Der Gerichtsstand ist, für den Fall, dass Du ein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neuburg/Donau.

9.6 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden Dir mitgeteilt. Dein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn Du nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widersprichst. Hierauf wirst Du von LandEnergie zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

 

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Nutzungsbedingungen für Maschinenring-Plattform und die MR Apps

Stand 21.03.2023

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Maschinenringen Deutschland GmbH und ihren Kunden hinsichtlich der Nutzung der Kundenplattform „MR-Portal“ der Maschinenringe Deutschland GmbH sowie der MR-Applikationen (nachfolgend „MR -Portal und MR App“ genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.

1. Leistungsbeschreibung / Nutzungsvertrag

 

1.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit des MR -Portals und der MR Apps der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD) über einen Internetzugang. Die Nutzung des MR -Portals und der MR Apps ist ausschließlich den Mitgliedern der Maschinenring Organisation vorbehalten. Mit der Anmeldung kommt zwischen MRD und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Plattformdienste zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps beinhalten derzeit folgende Geschäftsbereiche, kann jedoch jederzeit angepasst, d.h. erweitert oder reduziert werden:

MR-Portal
Vorteilswelt
LandEnergie Kundenportal
MR Wetter
Lohnarbeiten
Schlagkartei inklusive Düngebedarfsermittlung/Düngeplanung
MR Diesel
MeinRing
Dokumentenmanagementsystem „Dokumente“

Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten, die in den einzelnen Geschäftsbereichen von MRD angeboten werden, gelten die jeweils gültigen AGB der MRD. Auf diese wird in den Geschäftsbereichen entsprechend hingewiesen. Rechtsgeschäfte können nur rechtsgültig durch Bestätigung durch die MRD abgeschlossen werden.

1.2 Die MRD stellt dem Kunden die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps zur Nutzung über das Internet zur Verfügung; der Kunde hat die Möglichkeit, seine Daten auf einem von der MRD bereitgestellten Server zu speichern (Data-Hosting), der über das Internet erreichbar ist. Es erfolgt keine Installation der Software auf dem Rechner des Kunden.

1.3 Dieser Vertrag umfasst nicht die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen beim Kunden (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser-Software etc.).

1.4 Die Bereitstellung der Maschinenring-Plattform und die MR-Apps umfasst des Weiteren ausdrücklich nicht die folgenden Leistungen:

Behebung von Problemen, welche durch Fehler oder Nachlässigkeit des Nutzers entstehen Lösung von Problemen aufgrund von Gebrauch der Produkte durch den Nutzer

2. Data-Hosting

2.1 Die MRD überlässt dem Kunden einen ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten, die im Rahmen der Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps entstehen.

2.2 Die MRD trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

 

2.3 Der Kunde ist Alleinberechtigter an seinen Daten und kann daher von der MRD jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht der MRD besteht. Die MRD verpflichtet sich darüber hinaus, keine weiteren Speicherdaten des Kunden in jedweder Form zu behalten.

2.4 Der regionale Maschinenring, bei dem der Kunde Mitglied ist, erhält ein Einsichtsrecht in die Nutzerdaten des Kunden, um dessen Anfragen bearbeiten zu können.

3. Funktionsumfang

 

3.1 Der Funktionsumfang der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps ergibt sich aus den jeweils aktuellen Leistungen.

3.2 Sind aufgrund von Änderungen der rechtlicher Vorschriften Leistungsänderungen der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps vorzunehmen, so nimmt die MRD die Änderungen vor. Die Entscheidung über die Art der Anpassung obliegt der MRD.

4. Nutzungsrechte

4.1 Die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps sowie alle dazugehörenden elektronischen oder schriftlichen Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt.

4.2 Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht ausschließliches, nichtübertragbares Recht, welches zur Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps gemäß der aktuellen Leistungen nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen berechtigt.

4.3 Im Übrigen ist eine Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung zulässig.

 

4.4 Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten. Marken, Logos, Kennzeichen und Schutzrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden, auch nicht auf Ausdrucken.

5. Zugangsdaten

5.1 Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und Unbefugten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

 

5.2 Die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps dürfen nur von demjenigen genutzt werden, der sich vorab als Nutzer mit seinen persönlichen Daten angemeldet hat. Zur Nutzung berechtigt sind auch vom Nutzer mit der vertragsgemäßen Nutzung Beauftragte.

5.3 Mitbenutzer sind keine eigenständigen Vertragspartner. Der Nutzer kann auf die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps nur unter der Benutzerkennung des Nutzers zugreifen.

5.4 Der Nutzer hat die Möglichkeit, insbesondere auch zum Schutz vor Missbrauch, ein neues Passwort zu beantragen.

5.5. Darüber hinaus bietet die MR auch nicht registrierungspflichtige Apps an, die ohne Zugangsdaten genutzt werden können.

6. Pflichten des Nutzers

6.1 Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps und die Daten durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

6.2 Der Nutzer ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps erforderlichen, eigenen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, insbesondere das Urheberrecht, verstoßen, oder Rechte Dritter verletzen.

6.3 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten hin zu überprüfen und die hierzu jeweils aktuellen Virenschutzprogramme einzusetzen.

6.4 Der Nutzer hat die von ihm bestimmten Mitbenutzer rechtzeitig vor der Erstnutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages zu informieren. Er trägt die Sorge dafür, dass die von ihm bestimmten Mitbenutzer die Zugangsdaten ebenso vertraulich behandeln. Insbesondere wird der Nutzer die Mitbenutzer auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Er hat die Mitbenutzer anzuhalten, keine unberechtigten Vervielfältigungen von der überlassenen Maschinenring-Plattform und der MR-Apps oder der Daten anzufertigen.

7. Entgelt

 

7.1 Die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps ist derzeit kostenlos. Entgelte für die Leistungen gem. Ziffer 1.1 richten sich nach deren separaten Vertragsbedingungen.

7.2 Die MRD ist berechtigt, bei einer wesentlichen Leistungsänderung ein Nutzungsentgelt zu erheben und nachträglich Preislisten anzupassen. Die Änderung des Entgelts ist zu bemessen nach den Änderungen der Kundenplattform und darf nur für die Zukunft vorgenommen werden.

7.3 Die MRD hat dem Kunden die Entgelterhöhung vorab per E-Mail mitzuteilen. Will der Nutzer das System nicht zu den geänderten Konditionen nutzen, kann er dies innerhalb eines Monats der MRD mitteilen.

8. Pflichtverletzungen des Kundes

 

8.1 Die MRD ist berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des Nutzers oder der von ihm mit der vertragsgemäßen Nutzung beauftragten Personen gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang für die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps zu sperren. Die MRD hat den Nutzer von der Sperrung den Grund für die Sperrung mitzuteilen. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt, ist bzw. keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Nutzungsentgelt zu zahlen.

8.2 Die MRD ist bei einem Verstoß gegen die Pflichten berechtigt, die betroffenen Daten zu löschen.

 

8.3 Werden Leistungen der MRD von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Benutzerkennung und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so ist der Kunde dem MRD gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass er die unberechtigte Nutzung seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten hat. Dieses umfasst auch Forderungen Dritter für Rechtsgutverletzungen, die auf der unberechtigten Benutzung beruhen und welche gegenüber dem MRD geltend gemacht werden, so dass der Kunde verpflichtet ist, die MRD von den hierdurch entstehenden Kosten freizustellen.

9. Erreichbarkeit

 

9.1 Die MRD ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps in der Regel sieben Tage die Woche (24 Stunden).

 

9.2 Ausgenommen sind vorübergehende Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit aufgrund von Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen.

10. Gewährleistung/ Haftung

10.1 Die Haftung von MRD sowie seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10.2 Die MRD haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in den Verantwortungsbereich der MRD fallen

 

10.3 Die MRD haftet nicht für korrekte Berechnungen in ihren Anwendungen. Die angebotenen Planungstools der Apps (z.B. Düngeplaner) dienen lediglich als unverbindliche Rechenhilfe, jedoch nicht als offizieller Bedarfsnachweis für behördliche Anträge. Die Berechnung der jeweiligen Rechenhilfe erfolgt jeweils unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Bedingungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie anhand errechneter Durchschnitts- und Erfahrungswerte.

 

10.4 Die Benutzung der Maschinenring Wetterdaten geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Daten werden direkt und ohne manuelle Korrektur durch Meteorologen unserer Partnerfirmen zur Verfügung gestellt. Jedwede Haftung oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps beginnt mit der Anmeldung des Kunden am Server mittels der Kennungsdaten und läuft auf unbestimmte Zeit.

 

11.2 Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt die Benutzerkennung des Kunden.

 

11.3 Die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages liegt für die MRD insbesondere vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos abgemahnt wurde; nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen; bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift; bei der Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

11.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.

11.5 Nutzerkonto löschen Über folgenden Link kann das Maschinenring-Nutzerkonto gelöscht werden. Damit erlischt der Zugang zu allen Maschinenring-Anwendungen. Dies kann auch zur Folge haben, dass ein verknüpfter Betrieb auf dem MR-Portal gelöscht wird, bestehende Verträge gekündigt werden und/oder getätigte Bestellungen storniert werden. Gegebenenfalls meldet sich ein/e Support-Mitarbeiter*in um den Umgang mit Betrieben, Verträgen und Bestellungen individuell zu klären. Um den Lösch-Vorgang anzustoßen, klicke hier:


Nutzerkonto löschen

 

12. Datenschutz/Geheimhaltung

 

12.1 Die MRD gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die des Telemediengesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutz- EU-Grundverordnung.

12.2 Die MRD wird alle Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses vom Kunden zugänglich gemacht werden. Die MRD ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Kunden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dritter im Sinne dieser Vorschrift ist nicht der regionale Maschinenring, bei dem der Nutzer Mitglied ist. Der regionale Maschinenring ist berechtigt, Auskunft über das Nutzungsverhalten seiner Mitglieder der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsdauer etc.) für statistische Zwecke einzuholen.

12.3 Die Geheimhaltungspflicht der MRD besteht auch nach Vertragsende fort.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

13.3 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen AGB-Klauseln nicht berührt.

13.4 Erfüllungsort aus diesem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau.

13.5 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden Dir mitgeteilt. Dein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn Du nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widersprichst. Hierauf wirst Du von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

Nutzungsbedingungen Wetter-Widgets

1. Gegenstand

1.1 Die Maschinenringe Deutschland GmbH bietet Externen einen Konfigurator über den Wetter-Widgets ausgewählt und ein Quellcode zur Einbindung der Widgets auf externen Seiten erstellt wird. Die Nutzung dieser Wetterapplikation ist für den Nutzer kostenlos.

1.2 Die Maschinenringe Deutschland GmbH behält sich vor, jeder Zeit Funktionen der Wetter-Widgets ohne vorherige Abstimmung mit dem Nutzer ganz oder teilweise zu ändern, zu erweitern oder einzustellen. Dies begründet keine Ansprüche gegen die Maschinenringe Deutschland GmbH.

1.3 Die Nutzung der Wetter-Widgets erfolgt ausschließlich, wenn der Nutzer hiermit einverstanden ist. Sollte der Nutzer nicht einverstanden sein, dürfen die Wetter-Widgets der Maschinenringe Deutschland GmbH nicht genutzt werden.

1.4 Die Maschinenringe Deutschland GmbH kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen oder Ergänzungen werden Nutzern der Wetter-Widgets rechtzeitig mitgeteilt.

2. Nutzung des Wetter-Widgets

2.1 Die vom Nutzer erstellten Wetter-Widgets dürfen ausschließlich vom Nutzer selbst auf der im Konfigurator angegebenen Website genutzt werden. Es versteht sich von selbst, dass somit der erstellte Code zur Einbindung der Widgets nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

2.2 Darüber hinaus darf der erstellte Code vom Nutzer nicht verändert werden.

3. Gewährleistung & Haftung

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wetterdaten - die durch die Wetter-Widgets zur Verfügung gestellten Informationen und Daten dienen allein Informationszwecken.

4. Urheberrechte

4.1 Der Inhalt und das Design der Wetter-Widgets sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Veränderung der Widgets oder Änderungen am erstellten Code sind dem Nutzer untersagt.

4.2 Die Maschinenringe Deutschland GmbH ist berechtigt die Darstellung des Wetter-Widgets auf externen Seiten jeder Zeit einzustellen. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, den erstellten Code der Wetter-Widgets auf dessen Website umgehen zu löschen.

4.3 Die Nutzung der Wetterapplikation unterliegt deutschem Recht.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Schlagkartei

Stand: 01.07.2023

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Maschinenringen Deutschland GmbH (MRD) und ihren Nutzern hinsichtlich der Nutzung der Schlagkartei der Maschinenringe Deutschland GmbH in der jeweils aktuellen Fassung.

1. Leistungsbeschreibung / Nutzungsvertrag

1.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit der Schlagkartei der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD) zu nachfolgenden Bedingungen über einen Internetzugang. Mit der Annahme der Vertragserklärung des Nutzers durch die MRD erfolgt der Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten, die in den einzelnen Geschäftsbereichen von MRD angeboten werden, gelten die jeweils gültigen AGB der MRD. Auf diese wird in den Geschäftsbereichen entsprechend hingewiesen. Rechtsgeschäfte können nur rechtsgültig durch Bestätigung durch die MRD abgeschlossen werden.

1.2 Die MRD stellt den Nutzern die Schlagkartei als App zur Nutzung über das Internet zur Verfügung; der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Daten auf einem von der MRD bereitgestellten Server zu speichern (Data-Hosting), der über das Internet erreichbar ist. Es erfolgt keine Installation der Software auf dem Rechner des Nutzers.

1.3 Dieser Vertrag umfasst nicht die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen beim Nutzer (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser-Software etc.).

1.4 Die Bereitstellung der Schlagkartei umfasst des Weiteren ausdrücklich nicht die folgenden Leistungen:

Behebung von Problemen, welche durch Fehler oder Nachlässigkeit des Nutzers entstehen

Lösung von Problemen aufgrund von Gebrauch der Software durch den Nutzer

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

2.1 Der Nutzungsvertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung durch die MRD in Textform zustande und läuft je nach gebuchtem Tarif zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Diese verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gem.2.3 gekündigt wird. Die Nutzung der Schlagkartei beginnt mit der Freischaltung mittels der Kennungsdaten.

2.2 Vertragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft des Nutzers in einem teilnehmenden Maschinenring. Die MRD prüft im Nachgang der Freischaltung die Mitgliedschaft des Nutzers und hat im Falle einer Nichtmitgliedschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Der Nutzer kann sofern eine monatliche Vertragslaufzeit gewählt wurde, mit einer Frist von 1 Tag zum Monatsende kündigen. Wurde eine jährliche Vertragslaufzeit gewählt, kann der Vertrag 1 Tag zum Ende des Buchungsjahres gekündigt werden. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist die Anwendung nicht mehr im Menü des MR Portals sichtbar. Die Daten des Betriebs werden gelöscht und können nicht mehr wiederhergestellt werden. Der Betrieb selbst bleibt erhalten.

2.4. Die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages liegt für die MRD insbesondere vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos abgemahnt wurde;

nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen;

bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

bei der Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

2.5 Eine Kündigung ist über die Funktion „Anwendung kündigen“ im App-Center des MR Portals möglich.

3. Widerrufsbelehrung

3.1. Verbraucher im Sinne des§ 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Maschinenringe Deutschland GmbH , Am Maschinenring 1 , 86633 Neuburg

3.2 Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

>HIER KLICKEN UND DAS WIDERRUFSFORMULAR DOWNLOADEN

4. Funktionsumfang

4.1 Der Funktionsumfang der Schlagkartei ergibt sich aus den jeweils aktuellen Leistungen.

4.2 Sind aufgrund von Änderungen der rechtlicher Vorschriften Leistungsänderungen Schlagkartei vorzunehmen, so nimmt die MRD die Änderungen der Schlagkartei vor. Die Entscheidung über die Art der Anpassung obliegt der MRD.

4.3 Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg, Pandemien usw.), entbinden die MRD von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.

5. Entgelt /Bezahlung

5.1 Die Rechnung ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Vertragslaufzeit bei der Buchung.

6. Weitere Informationen

6.1. Schlagkartei kann immer für einen Betrieb gebucht werden. D.h. ein Nutzer kann für mehrere Betriebe die Anwendung Schlagkartei buchen. Die Nutzungsgebühr wird für jeden gebuchten Betrieb fällig.

6.2. Ein Tarifwechsel ist monatlich möglich, sofern eine monatliche Vertragslaufzeit gewählt wurde. Wurde eine jährliche Vertragslaufzeit gewählt, kann der Tarif zum Ende des Buchungsjahres geändert werden. Ein Tarifwechsel kann über das App-Center im MR Portal erledigt werden.

6.3. Die fälligen Zahlungsbeträge werden über SEPA-Lastschriften eingezogen. Der etwaige Lasteinzug erfolgt jeweils 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per E-Mail. Im Falle von unberechtigten Bankrücklastschriften kann MRD zusätzlich zur Bankgebühr eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

6.4. Die MRD ist berechtigt, bei einer wesentlichen Leistungsänderung das Nutzungsentgelt anzupassen. Die Änderung des Entgelts darf nur für die Zukunft vorgenommen werden. Die MRD hat dem Nutzer die Entgelterhöhung vorab per E-Mail mitzuteilen. Will der Nutzer das System nicht zu den geänderten Konditionen nutzen, erhält er hierzu ein Sonderkündigungsrecht.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

7.3 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen AGB-Klauseln nicht berührt.

7.4 Erfüllungsort aus diesem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau.

7.5 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Sein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widerspricht. Hierauf wird der Nutzer von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Softwarepakets „MeinAcker“

Stand: 01.07.2023

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Maschinenringen Deutschland GmbH (MRD) und ihren Nutzern hinsichtlich der Nutzung von der Maschinenringe Deutschland GmbH in der jeweils aktuellen Fassung.

1. Leistungsbeschreibung / Nutzungsvertrag

1.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit vom Softwarepaket „MeinAcker“ der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD) zu nachfolgenden Bedingungen über einen Internetzugang. Mit der Annahme der Vertragserklärung des Nutzers durch die MRD erfolgt der Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten, die in den einzelnen Geschäftsbereichen von MRD angeboten werden, gelten die jeweils gültigen AGB der MRD. Auf diese wird in den Geschäftsbereichen entsprechend hingewiesen. Rechtsgeschäfte können nur rechtsgültig durch Bestätigung durch die MRD abgeschlossen werden.

1.2 Die MRD stellt den Nutzern vom Softwarepaket „MeinAcker“ die App zur Nutzung über das Internet zur Verfügung; der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Daten auf einem von der MRD bereitgestellten Server zu speichern (Data-Hosting), der über das Internet erreichbar ist. Es erfolgt keine Installation der Software auf dem Rechner des Nutzers.

1.3 Dieser Vertrag umfasst nicht die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen beim Nutzer (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser-Software etc.).

1.4 Die Bereitstellung des Softwarepakets „MeinAcker“ umfasst des Weiteren ausdrücklich nicht die folgenden Leistungen:

Behebung von Problemen, welche durch Fehler oder Nachlässigkeit des Nutzers entstehen

Lösung von Problemen aufgrund von Gebrauch der Software durch den Nutzer

1.5 Mit Aktivierung des Softwarepakets „MeinAcker“ werden eventuell bestehende Altverträge mit der Maschinenringe Deutschland GmbH enden, sofern sie den gleichen Leistungsinhalt beschreiben. (z. B. Schlagkartei)

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

2.1 Der Nutzungsvertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung durch die MRD in Textform zustande und läuft je nach gebuchtem Tarif zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Diese verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gem. 2.3 gekündigt wird. Die Nutzung des Softwarepakets „MeinAcker“ beginnt mit der Freischaltung mittels der Kennungsdaten.

2.2 Vertragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft des Nutzers in einem teilnehmenden Maschinenring. Die MRD prüft im Nachgang der Freischaltung die Mitgliedschaft des Nutzers und hat im Falle einer Nichtmitgliedschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Der Nutzer kann sofern eine monatliche Vertragslaufzeit gewählt wurde, mit einer Frist von 1 Tag zum Monatsende kündigen. Wurde eine jährliche Vertragslaufzeit gewählt, kann der Vertrag 1 Tag zum Ende des Buchungsjahres gekündigt werden. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist die Anwendung nach 60 Tagen nicht im Menü des MR Portals verfügbar. Die Daten des Betriebs werden gelöscht und können nicht mehr wiederhergestellt werden. Der Betrieb selbst bleibt erhalten.

2.4. Die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages liegt für die MRD insbesondere vor, wenn der Nutzer

mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos abgemahnt wurde;

nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen;

bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

bei der Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

2.5 Eine Kündigung ist über die Funktion „Anwendung kündigen“ im App-Center des MR Portals möglich

3. Widerrufsbelehrung

3.1. Verbraucher im Sinne des§ 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Maschinenringe Deutschland GmbH , Am Maschinenring 1 , 86633 Neuburg

3.2 Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

>HIER KLICKEN UND DAS WIDERRUFSFORMULAR DOWNLOADEN

4. Funktionsumfang

4.1 Der Funktionsumfang des Softwarepakets „MeinAcker“ ergibt sich aus den jeweils aktuellen Leistungen. Es können jederzeit Add-Ons gebucht werden.

4.2 Sind aufgrund von Änderungen der rechtlichen Vorschriften des Softwarepakets „MeinAcker“ vorzunehmen, so nimmt die MRD die Änderungen am Softwarepaket „MeinAcker“ vor. Die Entscheidung über die Art der Anpassung obliegt der MRD.

4.3 Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg, Pandemien usw.), entbinden die MRD von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.

5. Entgelt /Bezahlung

Die Bezahlung wird über den örtlichen Maschinenring abgewickelt.

6. Weitere Informationen

6.1 Die MRD ist berechtigt, bei einer wesentlichen Leistungsänderung das Nutzungsentgelt anzupassen. Die Änderung des Entgelts darf nur für die Zukunft vorgenommen werden. Die MRD hat dem Nutzer die Entgelterhöhung vorab per E-Mail mitzuteilen. Will der Nutzer das System nicht zu den geänderten Konditionen nutzen, erhält er hierzu ein Sonderkündigungsrecht.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

7.3 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen AGB-Klauseln nicht berührt.

7.4 Erfüllungsort aus diesem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau.

7.5 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Sein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widerspricht. Hierauf wird der Nutzer von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Acker Alm Gruppe, Maschinenring Deutschland GmbH“ – für den Bereich Messen, Incentive, Congress, Events (MICE)

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