Wirtschaftliche Betriebshilfe

...gliedert sich in die Bereiche Bauhilfe, Maschinenbedienung, Forsthilfe und Urlaubsaushilfe für die Stallarbeit.

Indem die Maschinenringe Nachbarschaftshilfen professionell organisieren und sich um die Zusammenarbeit im Haus, auf Hof und Feld sowie im Wald kümmern, schaffen sie eine Win-Win-Situation, von der alle Beteiligten profitieren – eine wertvolle Hilfe für den Auftraggeber und ein willkommener Zuverdienst für den Auftragnehmer. Als wirtschaftliche Betriebshilfe bezeichnet man den Einsatz von zusätzlichem Personal, beispielsweise als Urlaubsvertretung. 

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Kleine Selbstverständlichkeiten stellen in der Landwirtschaft oft ein großes Problem dar: 
Was passiert, wenn Arbeitskräfte aufgrund von Krankheit, Rehabilitationsmaßnahme oder Unfall ausfallen?

Wenn etwas passiert, sind Wir für Sie da!

Wir beraten Sie hinsichtlich Beantragung, Abwicklung und Finanzierung. Wir vermitteln neben Betriebshelfern auch Hilfe in den Bereichen Hauswirtschaft und Familienpflege.


Ablauf:

  1. Anmeldung des Einsatzes:
    Melden Sie Ihren Bedarf telefonisch an, bei Ihrer Krankenkasse oder beim Maschinenring Unterland.
     
  2. Notwendigkeit:
    Der Betriebshilfeeinsatz ist als vorübergehende Hilfe im Notfall (Krankheit, Unfall, Tod, Erholungsurlaub, Entbindung, Weiterbildung) gedacht. Die Einsatzkraft hat daher Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs unerlässlich sind, zu erledigen. Dagegen sind aufschiebbare Arbeiten, die nicht der existenziellen Sicherung des Betriebes und zur Aufrechterhaltung des Haushaltes dienen, nicht Aufgabe der Einsatzkraft.
     
  3. Genehmigung:
    Die tatsächliche Arbeitszeit unserer Einsatzkräfte richtet sich nach den Richtlinien des jeweiligen Kostenträgers. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen müssen genehmigt werden.

  4. Wichtige Voraussetzungen:
    Bitte senden Sie Ihre Krankmeldung an uns oder an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau (SVLFG). Die Einsatzkraft hat die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

  5. Kostenübernahme:
    Bis zur Klärung der Kostendeckung bleibt das Kostenrisiko beim Einsatzbetrieb/-haushalt. Im Regelfall werden die Kosten der Betriebs- und Haushaltshilfe während einer ambulanten Heilbehandlung bis zu 4 Wochen finanziert. Im Ausnahmefall ist die SVLFG bereit, diesen Zeitraum weiter zu verlängern, hierfür benötigen wir jedoch rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Einsatzverlängerung mit einer ausführlichen Begründung.

  6. Haftung:
    Für Zwecke, die der Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. des Haushaltes dienen, erklärt sich der Betrieb/Haushalt damit einverstanden, dass nicht zum Haushalt/Betrieb gehörende Fahrzeuge wie beispielsweise PKW's durch die Einsatzkraft (Betriebshelfer, Haushaltshilfe) benutzt werden. 
    Die Haftpflichtversicherung der Einsatzkraft erstreckt sich nicht auf Schäden an den nicht zum Betrieb/Haushalt gehörenden Fahrzeugen.
    Der Betrieb/Haushalt erklärt ausdrücklich, dass im Schadensfall an die Einsatzkraft nur bedingt Haftpflichtansprüche gestellt werden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
    Des Weiteren übernimmt die Einsatzkraft nur eingeschränkt die Haftung für die Mitführung von Personen bei den für die Aufrechterhaltung des Haushaltes/Betriebes notwendigen Fahrten. Sind technische Anlagen und Fahrzeuge nicht einwandfrei funktionstüchtig, wird bei evtl. Schäden keine Haftung übernommen.

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