KlaeVe Klärschlammverwertungsgesellschaft mbH

Unsere Ziele

Wir wollen heimische Klärschlämme aus Waldeck-Frankenberg regional im flüssigen Zustand oder als Klärschlammkompost landwirtschaftlich verwerten. Verträge mit 18 Städten bzw. Gemeinden sowie Abwasserverbänden im Landkreis wurden in den vergangenen Jahren abgeschlossen.

Die Vorteile für den Landwirt

  • Entlastung des Düngekontos - insbesondere bei P und K
  • Kostenlose Beprobung und Untersuchung des Bodens
  • Kostenfreie Erstellung einer Betriebsbilanz nach Dünge-VO
  • Verwendung der Bodenprobenergebnisse nach Vorgabe der Dünge-VO

Ablauf der Aufbringung

Nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen der Klärschlammverordnung wird durch unsere Organisation der flüssige Klärschlamm oder Klärschlammkompost mit zeitgemäßer Technik aufgebracht. Diesen Arbeitsgang kann auch der Landwirt übernehmen. Die Einarbeitung erfolgt in der Regel durch den landwirtschaftlichen Betrieb selbst. Die Dienstleistungen, die der Landwirt selbst ausführt, werden nach einer festgelegten Gebührenverordnung vergütet. Fehlende Technik auf den Einzelbetrieben kann durch Anmietung des Bodenverbandes ergänzt werden.

Rechtsgrundlage und Vorschriften

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912) regelt das Aufbringen von Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlage auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen. Die Verordnung bestimmt, dass der Klärschlamm vorher entkeimt sein muss und setzt für sieben Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink) Höchstmengen fest. Die Verordnung regelt weiterhin die Zeitabstände, in denen der Klärschlamm aufgebracht werden kann und begrenzt die jährliche Menge. Das Aufbringen von Klärschlamm auf Gemüse- und Obstanbauflächen sowie auf Dauergrünland und forstwirtschaftlich genutzte Böden ist verboten.

Das umfangreiche Lieferscheinverfahren für die Überwachungsbehörden übernimmt die KlaeVe GmbH für Sie!

Folgende Arbeitsschritte sind darüber hinaus erforderlich:

 

  • Bodenprobenentnahme mit Protokollierung
  • Entnahme von Bodenprobe ist nur durch Personen mit entsprechendem Eignungsnachweis zulässig!
  • Untersuchung von Boden
  • Untersuchung des Klärschlamms bzw. Klärschlammkomposts
  • Erstellung einer Betriebsbilanz nach Düngeverordnung
  • Voranzeige der Aufbringung beim ARLL mit allen Flächen und Untersuchungsdaten unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetze
  • Vollzugsmeldung nach erfolgter Aufbringung

Ansprechpartner für Bodenproben

Informieren können Sie sich entweder direkt in unserer Geschäftsstelle oder bei unseren Obleuten, die über das gesamte Kreisgebiet verteilt anzutreffen sind:

Bernd Rohde, Elleringhausen, Telefon (05695) 410

Heinz Bangert, Korbach, Telefon (05631) 61147

Friedrich Schäfer, Basdorf, Telefon (05635) 596

Karl Hecker-Michel, Dörnholzhausen, Telefon (06451) 3941

Heinrich Sachs, Grüsen, Telefon (06453) 1440