WFA Agrargas Volkmarsen GmbH

Informationen an die Öffentlichkeit

Gemäß §8a der aktuellen 12. BImSchV (Störfallverordnung), müssen Betreiber einer Anlage, die unter die Störfallverordnung fällt, bestimmte Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Welche Informationen zugänglich gemacht werden müssen, ist im Anhang V der 12. BImSchV geregelt. Im Folgenden erfolgt eine Aufstellung aller notwendigen Informationen.

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereiches

Betreiber: WFA Agrargas Volkmarsen GmbH, Friedhelm Emde, Hof Dersch 35066 Frankenberg-Viermünden, Telefon: 06451/230981-11, E-Mail: emde@mr-wa-fkb.de

Anschrift des Betriebsbereiches: WFA Agrargas Volkmarsen GmbH Wolfskammer 5, 34471 Volkmarsen Gemarkung Volkmarsen, Flur 42, Flurstück 126/1

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde, dem Dezernat Immission- und Strahlenschutz, Tel.: 0561/106-3849, die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde. Die Anlage fällt seit Inbetriebnahme der Erweiterung im Oktober 2019 unter die Störfallverordnung. Eine Anzeige nach § 7 ist am 10.10.2019 vorgelegt worden.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Anlieferung von Einsatzstoffen
  • Füttern der Biogasanlage mit Silage, Mist und Gülle
  • Kontrollieren und Überwachen der Biogasproduktion und der Erzeugung von Strom und Wärme
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Entnahme des Gärsubstrats

Was auf unserer Anlage geschieht:

In unserer Anlage werden Silagen sowie Gülle und Mist gelagert und dann über Pumpen und Feststoffdosierer in den Fermenter eingeführt und unter Sauerstoffausschluss vergoren. Das dabei entstehende Biogas wird an Gasmotoren, sogenannten Blockheizkraftwerken, weitergeleitet. Diese erzeugen daraus Strom und Wärme. Die nicht für die Anlage selbst genutzte Wärme, wird für die Trocknung von Schüttgut wie (Holzscheite, Holzpellets und zur Getreidetrocknung) genutzt. Der Strom wird an das öffentliche Stromnetz abgegeben. Die Gärreste werden als hochwertiger Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht.

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

  • Biogas: ist leicht entzündbar und kann bei Einatmung gesundheitsschädlich sein
  • Einstufung gemäß Anhang I: P2 - entzündbare Gase der Kategorie 1 oder 2

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforder-lichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Zeichen für einen Störfall sind vor allem Feuer und starke Rauchbildung sowie das Anspringen der Alarmsirenen.

Sollte es auf unserer Anlage zu einem Störfall kommen, bitten wir Sie Fenster und Türen geschlossen zu halten. Aufenthalte im Freien sollten vermieden werden. Bitte nehmen Sie Abstand davon, sich einen eigenen Überblick über die Lage verschaffen zu wollen. Polizei und Feuerwehr werden Sie bei Bedarf gegebenenfalls über Lautsprecherdurchsagen informieren.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach „ 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zur Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Die letzte Vorort Besichtigung fand am 16.06.2020 statt.

Die nächste Vorort Besichtigung der Anlage durch die Behörde wird im Jahr 2026 stattfinden. Darüber hinaus wird die Anlage regelmäßig durch Sachverständige geprüft.

Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan erhalten Sie beim Regierungspräsidium Kassel, Kurt-Schumacher-Str. 2, 34117 Kassel, Tel.: 0561-106-0 oder -1063-849, https://rp-kassel.hessen.de/kontakt

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Informationen über Biogas und die Funktionsweise einer Biogasanlage erhalten sie unter anderem auf der Homepage des Biogas Fachverbandes. https://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/DE-So-funktioniert-eine-Biogasanlage