DEINE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN

Wir helfen dir gerne, deshalb haben wir auf dieser Seite die häufigsten Fragen und Antworten zu unterschiedlichsten Themen aus der Maschinenring-Welt für dich zusammengestellt.

Deine Frage ist nicht dabei? Scheue dich nicht, uns deine persönliche Frage zu stellen und nimm Kontakt mit uns auf.

Allgemeines

LandEnergie bietet dir weitaus mehr als Strom- und Erdgastarife an. Maßgeschneidert nach deinem Bedarf kannst du zwischen Direktvermarktung, Post-EEG, Mobile Wallboxen und PV-Anlagen wählen.

Und: Der Kunden-Service von LandEnergie ist immer für dich da: Qualifizierte Mitarbeiter vor Ort kümmern sich um dein Anliegen. Persönlich, kompetent und zeitnah.

Die Preis-Garantie wird auf alle Tarife bei LandEnergie und deren Kooperationspartnern gewährleistet. Der Strom- und Erdgaspreis bleibt bis zum jeweils angegebenen Zeitpunkt gleich. Davon sind Änderungen von Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten ausgenommen.

LandEnergie bezieht seinen Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Mehr zur genauen Zusammensetzung findest du hier.

Du musst keine Angst haben, dass dir der Strom oder das Erdgas abgestellt wird. Gesetzlich ist garantiert, dass du immer mit Energie versorgt wirst. Wenn dein Energieversorger insolvent ist und die Belieferung einstellt, übernimmt deine Versorgung der örtliche Grundversorger.

Er wird dich in den Grundtarif einordnen, der in der Regel relativ teuer ist. Du solltest dir daher schnell einen neuen, seriösen Energieanbieter suchen – zum Beispiel LandEnergie. Kontaktiere uns telefonisch oder per E-Mail und wir erklären dir, was wir für deinen Wechsel zu LandEnergie benötigen.

Wir tun alles dafür, dass du schnell wechseln kannst und nicht länger als notwendig den teuren Tarif der Grundversorgung zahlen musst. Rufe uns einfach an. Wir beraten dich gerne!

Nein, in der Regel sind bei einer PV Anlage sogenannte Zweirichtungszähler verbaut.

Zweirichtungszähler haben zwei Laufwerke, bei denen Einspeisung/Eigenverbrauch und Bezug separat gemessen werden, daher kann der Netzbetreiber die Verbräuche klar abgrenzen. Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass dir durch einen Versorgerwechsel keinerlei Nachteile für deine Einspeisung und sonstige Netzangelegenheiten entstehen dürfen.

Strom- & Gasversorgerwechsel

LandEnergie kündigt – nach Erhalt aller benötigten Daten - für dich bei deinem bisherigen Versorger. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (in der Regel 4-6 Wochen) bekommst du übergangslos deinen Strom oder dein Erdgas von LandEnergie.

Vor Lieferbeginn bekommst du eine Information über den Zeitpunkt des Lieferbeginns. Der Strom und das Erdgas fließt ohne jede Unterbrechung weiter.

Die "technische" Lieferantenumstellung erfolgt in nur 24-Stunden. Entscheidend sind aber die Kündigungsfristen des bisherigen Stromversorgers. Hierdurch dauert der tatsächliche Anbieterwechsel meist um einiges länger.

Nein, LandEnergie erledigt alle Formalitäten für dich. Ausnahmen gibt es bei einem Sonderkündigungsrecht.

Die geltenden Kündigungsfristen kannst du deinem Liefervertrag oder deiner letzten Abrechnung entnehmen

Nein, der Wechsel ist für dich völlig kostenfrei.

Du brauchst dich um nichts mehr zu kümmern. LandEnergie benachrichtigt den Netzbetreiber und übernimmt die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger. Der Wechsel erfolgt nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit.

Der bisherige Versorger schickt dir eine Bestätigung der Kündigung und eine Abschlussrechnung. Danach erhältst du eine Bestätigung von LandEnergie über den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn.

Eine MaLo (Marktlokations-ID) ist eine elfstellige Nummer, die deine Verbrauchsstelle (z.B. deine Wohnung) eindeutig identifiziert und die für die Energieabrechnung verwendet wird. Du findest die MaLo-ID z. B. auf der Jahresabrechnung deines Anbieters. Falls du neu einziehst, kann dir der Vermieter oder Vormieter diese Nummer nennen. Die MaLo-ID bleibt unabhängig von Lieferanten- oder Zählerwechsel bestehen, da sie nicht übertragbar ist. Bei Photovoltaikanlagen werden in der Regel zwei unterschiedliche MaLo-IDs vergeben – eine für den Verbrauch und eine für die Einspeisung.

Eine Messlokation (MeLo) ist der Ort, an dem die tatsächliche Energiemenge technisch gemessen wird. Dort befinden sich alle Geräte, die Messwerte erfassen und übertragen. Die Messlokations-ID besteht aus 33 Stellen, beginnt mit „DE“ und identifiziert die Messstelle eindeutig. Diese Werte bilden die Basis für die Abrechnung einer oder mehrerer Marktlokationen. Die MeLo-ID ist in Netznutzungsabrechnungen und technischen Unterlagen des Netzbetreibers zu finden, jedoch nicht am Zähler selbst. Bei LandEnergie findet ihr sie z.B. auf der letzten Seite eurer Jahresrechnung.

Die Zählernummer ist die eindeutige Kennzeichnung des physischen Strom- oder Gaszählers und identifiziert das Gerät, das die Verbrauchswerte misst. Sie steht direkt auf dem Zähler – meist ober- oder unterhalb des Displays. Die Zählernummer wird für Ablesungen, Wartungen, Zählerwechsel und zur korrekten Zuordnung von Verbrauchsdaten benötigt. Du findest sie auch auf der LandEnergie Jahresrechnung.

  • Zählernummer = physisches Gerät
  • Messlokation (MeLo) = Ort der Messung, 33-stellige ID (beginnend mit „DE“)
  • Marktlokation (MaLo) = bilanztechnischer Punkt für Abrechnung, 11-stellige ID

Rechnung

Ja, das macht LandEnergie bei jeder Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte sich dein Strom- oder Erdgasverbrauch einmal deutlich erhöhen, so teilst du uns dies am Besten gleich mit, damit wir deine Abschläge anpassen können. Das gilt natürlich auch für unterjährige Änderungen wie z.B. der Installation einer PV-Anlage oder einer Betriebserweiterung. So vermeidest du eine hohe Nachzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung.

Ja, du kannst auf Anfrage jederzeit eine Zwischenabrechnung erhalten.

Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für die Energielieferung, der Netznutzung, sowie aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Mehr als die Hälfte der Kosten entfällt auf staatliche Steuern und Abgaben, auf die LandEnergie als Energieversorger keinen Einfluss hat.

Gerne kannst du deinen persönlichen Energie Experten vor Ort kontaktieren.

Deine Strom- und Erdgasabrechnung erhältst du im ersten Quartal mit den tatsächlichen Verbräuchen, anhand der Zählerstandsmeldung des Vorjahrs. Wir rechnen zum 31.12. ab.