Wie geht’s weiter
mit meiner EEG-Anlage?
Wie geht’s weiter
mit meiner EEG-Anlage?
Deutschlands Landwirte waren vielerorts die Ersten. Sie waren richtige Pioniere. Vor gut 20 Jahren haben sie im großen Stil begonnen, Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Warum genau zu dieser Zeit? Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die dort eingeführte Einspeisevergütung läuft nach 20 Betriebsjahren aus. Da sich für dich als Anlagenbetreiber einiges geändert hat, solltest du dich hier informieren, wenn:
Ist deine Anlage fit für den Weiterbetrieb?
Visuelle Inspektion
Eine Sichtprüfung der Module gibt schnell Auskunft über den Zustand. Achte auf Verschmutzung, Verglasung oder Mikrorisse sowie auf Kabel und Steckverbindungen.
Elektrische Prüfung
Lass deine Anlage vom Elektriker prüfen, um sicherzustellen, dass die Betriebssicherheit weiterhin gewährleistet ist.
Leistungsbewertung
Vergleiche Leistungs- und Ertragsdaten der letzten Jahre. Ein Leistungsrückgang von 20 % nach 20 Jahren Nutzung befindet sich noch im Normalbereich.
Visuelle Inspektion
Eine Sichtprüfung der Module gibt schnell Auskunft über den Zustand. Achte auf Verschmutzung, Verglasung oder Mikrorisse sowie auf Kabel und Steckverbindungen.
Elektrische Prüfung
Lass deine Anlage vom Elektriker prüfen, um sicherzustellen, dass die Betriebssicherheit weiterhin gewährleistet ist.
Leistungsbewertung
Vergleiche Leistungs- und Ertragsdaten der letzten Jahre. Ein Leistungsrückgang von 20 % nach 20 Jahren Nutzung befindet sich noch im Normalbereich.
Dies sind zwei Möglichkeiten für deine Anlagenoptimierung:
Hast du beim Anlagencheck festgestellt, dass deine Module verschmutzt sind, beispielsweise durch feinen Staub, durch Laub o.ä.? Lass einen Fachbetrieb die Reinigung durchführen. Weitere Informationen findest du bei deinem örtlichen Maschinenring oder direkt hier.
Beim Repowering werden bei einer bestehender PV-Anlage veraltete Komponenten wie z.B. Solarmodule oder Wechselrichter ausgetauscht. Ziel ist es, den Ertrag und die Effizienz der Anlage zu verbessern. Weitere Informationen findest du bei deinem örtlichen Maschinenring oder direkt hier.
- Volleinspeisung
- Umstellung auf Eigenverbrauch
- Direktvermarktung
- Direktlieferung
- Fazit
Die erste und in der Regel einfachste Möglichkeit ist es, deinen Strom wie zuvor an den Netzbetreiber zu verkaufen und nicht selbst zu nutzen. Vergütet wird der Jahresmarktwert Solar, der mengengewichtete Durchschnittspreis für Solarstrom abzüglich Vermarktungskosten des Netzbetreiber. Dieser lag in 2025 bei 4,5 ct/kWh. Abzüglich von 0,7 ct/kWh Vermarktungskosten erhält der Anlagenbetreiber somit 3,8 ct/kWh. Der Weiterbetrieb mit Volleinspeisung bietet sich an, wenn eine Umrüstung deiner Anlage auf Eigenverbrauch nicht möglich oder sehr teuer ist.
Wird der Anlagenbetreiber zum Ende seiner regulären Vergütungsdauer nicht aktiv, erhält er automatisch die Anschlussvergütung vom Netzbetreiber.
Bei der Umstellung auf Eigenverbrauch nutzt man den selbst erzeugten Strom vorrangig im Betrieb und speist nur den überschüssigen Strom zum Jahresmarktwert ein. Für die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung muss die Anlage technisch umgerüstet werden. Je nach Zustand der Anlage kann auch ein neuer Zählerschrank notwendig sein. Die technischen Details und eine Kosteneinschätzung kannst du am besten mit deinem Elektriker besprechen. Auch ein Batteriespeicher kann dann eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese Nachrüstung muss individuell betrachtet werden. Eine sorgsame Planung ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Gerne helfen wir dir hier weiter. Diese Variante ist sinnvoll, wenn heute noch keine Eigenverbrauchsanlage vorhanden und ein Teil des erzeugten Stroms auch direkt verbraucht werden kann. Jede selbst erzeugte und selbst verbrauchte Kilowattstunde spart bares Geld.
Die Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister ist hier verpflichtend.
In der Direktvermarktung vergütet der Direktvermarkter die Börsenerlöse an den Anlagenbetreiber. Je nach Modell wird der Börsenpreis oder auch ein Festpreis vergütet. Allerdings sind mit dem Solarspitzengesetz auch die Anforderungen an Klein-Anlagen gestiegen, Ausnahmen wurden gestrichen. So müssen auch Klein-Anlagen durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein. Kosten im 4-stelligen Bereich zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit sind keine Seltenheit. Zudem fallen Kosten für die Vermarktung an. Gleichzeitig sind die Börsenpreise, geprägt durch viele Stunden an negativen Strompreisen, stark gesunken. Bei einem Durchschnittspreis von 4-5 ct/kWh ist die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen stark eingeschränkt. Für Anlagen mit einer Gesamtleistung größer als 100 kW, ist die Direktvermarktung für ausgeförderte Anlagen gesetzlich verpflichtend. Gerne unterbreiten wir dir ein Angebot für die Direktvermarktung deiner Anlage.
Grundsätzlich ist es zulässig den Nachbarn mit Strom zu beliefern, praktisch jedoch kaum umsetzbar. Wird Strom über das öffentliche Stromnetz geliefert, wird man als Anlagenbetreiber zum Energieversorger und muss entsprechende Regeln und Pflichten erfüllen. Einfacher kann es sein, wenn der Nachbar über eine eigene Stromleitung versorgt wird. Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist unerlässlich. Zusätzliche Kosten für eine Leitung und Abrechnung machen solche Modelle bislang für kleinere Anlagen unwirtschaftlich. Ändern soll sich das im Sommer 2026.
Es treten Regelungen in Kraft, die unter dem Begriff „Energy Sharing“ die Direktlieferung an den Nachbarn vereinfachen sollen. So fällt z.B. die bislang notwendige Reststrombelieferung weg. Auch sind weitere Vereinfachungen geplant. Jedoch wird die messtechnische Erfassung des eingespeisten Stroms weiterhin notwendig sein. Soll die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden, ist der Wechsel in die Direktvermarktung Voraussetzung.
Die Belieferung des Nachbarn mit selbst erzeugtem Strom ist grundsätzlich möglich, aktuell aber noch kaum umsetzbar.
Die Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der ausgeförderten PV-Anlage ist der technische Zustand der Anlage. Wenn Eigenverbrauch möglich ist, ist das für viele Betriebe, die sinnvollste Variante. Ist die Umstellung auf Eigenverbrauch nicht möglich oder gibt es bereits Strom zur Eigennutzung, ist der Verkauf an den Netzbetreiber die einfachste Variante. D.h. du betreibst deine Anlage mit Volleinspeisung weiter.
- Volleinspeisung
- Umstellung auf Eigenverbrauch
- Direktvermarktung
- Direktlieferung
- Fazit
Die erste und in der Regel einfachste Möglichkeit ist es, deinen Strom wie zuvor an den Netzbetreiber zu verkaufen und nicht selbst zu nutzen. Vergütet wird der Jahresmarktwert Solar, der mengengewichtete Durchschnittspreis für Solarstrom abzüglich Vermarktungskosten des Netzbetreiber. Dieser lag in 2025 bei 4,5 ct/kWh. Abzüglich von 0,7 ct/kWh Vermarktungskosten erhält der Anlagenbetreiber somit 3,8 ct/kWh. Der Weiterbetrieb mit Volleinspeisung bietet sich an, wenn eine Umrüstung deiner Anlage auf Eigenverbrauch nicht möglich oder sehr teuer ist.
Wird der Anlagenbetreiber zum Ende seiner regulären Vergütungsdauer nicht aktiv, erhält er automatisch die Anschlussvergütung vom Netzbetreiber.
Bei der Umstellung auf Eigenverbrauch nutzt man den selbst erzeugten Strom vorrangig im Betrieb und speist nur den überschüssigen Strom zum Jahresmarktwert ein. Für die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung muss die Anlage technisch umgerüstet werden. Je nach Zustand der Anlage kann auch ein neuer Zählerschrank notwendig sein. Die technischen Details und eine Kosteneinschätzung kannst du am besten mit deinem Elektriker besprechen. Auch ein Batteriespeicher kann dann eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese Nachrüstung muss individuell betrachtet werden. Eine sorgsame Planung ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Gerne helfen wir dir hier weiter. Diese Variante ist sinnvoll, wenn heute noch keine Eigenverbrauchsanlage vorhanden und ein Teil des erzeugten Stroms auch direkt verbraucht werden kann. Jede selbst erzeugte und selbst verbrauchte Kilowattstunde spart bares Geld.
Die Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister ist hier verpflichtend.
In der Direktvermarktung vergütet der Direktvermarkter die Börsenerlöse an den Anlagenbetreiber. Je nach Modell wird der Börsenpreis oder auch ein Festpreis vergütet. Allerdings sind mit dem Solarspitzengesetz auch die Anforderungen an Klein-Anlagen gestiegen, Ausnahmen wurden gestrichen. So müssen auch Klein-Anlagen durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein. Kosten im 4-stelligen Bereich zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit sind keine Seltenheit. Zudem fallen Kosten für die Vermarktung an. Gleichzeitig sind die Börsenpreise, geprägt durch viele Stunden an negativen Strompreisen, stark gesunken. Bei einem Durchschnittspreis von 4-5 ct/kWh ist die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen stark eingeschränkt. Für Anlagen mit einer Gesamtleistung größer als 100 kW, ist die Direktvermarktung für ausgeförderte Anlagen gesetzlich verpflichtend. Gerne unterbreiten wir dir ein Angebot für die Direktvermarktung deiner Anlage.
Grundsätzlich ist es zulässig den Nachbarn mit Strom zu beliefern, praktisch jedoch kaum umsetzbar. Wird Strom über das öffentliche Stromnetz geliefert, wird man als Anlagenbetreiber zum Energieversorger und muss entsprechende Regeln und Pflichten erfüllen. Einfacher kann es sein, wenn der Nachbar über eine eigene Stromleitung versorgt wird. Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist unerlässlich. Zusätzliche Kosten für eine Leitung und Abrechnung machen solche Modelle bislang für kleinere Anlagen unwirtschaftlich. Ändern soll sich das im Sommer 2026. Es treten Regelungen in Kraft, die unter dem Begriff „Energy Sharing“ die Direktlieferung an den Nachbarn vereinfachen sollen. So fällt z.B. die bislang notwendige Reststrombelieferung weg. Auch sind weitere Vereinfachungen geplant. Jedoch wird die messtechnische Erfassung des eingespeisten Stroms weiterhin notwendig sein. Soll die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden, ist der Wechsel in die Direktvermarktung Voraussetzung.
Die Belieferung des Nachbarn mit selbst erzeugtem Strom ist grundsätzlich möglich, aktuell aber noch kaum umsetzbar.
Die Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der ausgeförderten PV-Anlage ist der technische Zustand der Anlage. Wenn Eigenverbrauch möglich ist, ist das für viele Betriebe, die sinnvollste Variante. Ist die Umstellung auf Eigenverbrauch nicht möglich oder gibt es bereits Strom zur Eigennutzung, ist der Verkauf an den Netzbetreiber die einfachste Variante. D.h. du betreibst deine Anlage mit Volleinspeisung weiter.
Mit dem am 25. Februar 2025 in Kraft getreten Solarspitzengesetz haben sich verschiedene Anforderungen an die technischen Voraussetzungen in der Direktvermarktung geändert. Gerade Klein-Anlagen müssen aufwendig mit Fernsteuertechnik nachgerüstet werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, auch für die Vermarktung. Außerdem sind die Erlösmöglichkeiten an der Strombörse enorm gesunken.
Wir bei LandEnergie setzen uns dafür ein, unseren Kunden jederzeit ein attraktives und faires Angebot zu machen. Aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen ist dies aktuell leider nicht umsetzbar. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin sorgfältig. Sollten sich wesentliche gesetzliche Änderungen ergeben, die die Vermarktung deiner Anlage wieder möglich machen, werden wir dich selbstverständlich informieren.
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Webinar am 12.02.2026
Was gilt für ausgeförderte PV-Anlagen, welche Möglichkeiten für den Weiterbetrieb gibt es und welche Chancen bringt das Jahr 2026? In diesem Webinar liefern wir Antworten auf deine Fragen. Im Webinar am 12.02.2026 beantwortet LandEnergie Experte Raphael Haug deine Fragen. Gemeinsam gehen wir in die Tiefe.
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SPEZIALISIERTE ENERGIEVERSORGER IN DEUTSCHLAND.


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