Stromvermarktung
aus Batteriespeichern
Batteriespeicher werden immer wichtiger, weil sie mehrere Herausforderungen der Energiewende lösen: sie speichern überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien, gleichen Schwankungen zwischen Erzeugung und Verbrauch aus und stabilisieren damit aktiv das Stromnetz. Für deinen landwirtschaftlichen Betrieb entstehen dadurch echte Chancen.
Du kannst deinen Batteriespeicher für den Eigenverbrauch nutzen, deine Agri- oder Freiflächen-PV-Anlage flexibilisieren oder mit einen Graustromspeicher am Strommarkt teilnehmen.
Das Prinzip ist einfach: Du speicherst Strom, wenn die Preise niedrig sind oder überschüssiger Strom aus deiner Anlage verfügbar ist. Bei hohen Strompreisen nutzt du den Strom aus deiner Anlage oder aus dem Speicher. Bei netzgekoppelten Speichern kannst du zusätzlich zur Beladung bei niedrigen Zeiten, bei hohen Börsenpreisen einspeisen und profitierst von den Schwankungen am Markt.
Du planst eine Agri-PV-Anlage mit Grünstromspeicher, möchtest einen Batteriespeicher für den Stromhandel installieren oder ein Projektierer hat Interesse an deiner Fläche zum Bau eines Großspeichers? Dann bist du hier genau richtig.
Das sind deine Möglichkeiten, den Strom aus deiner Anlage optimal zu nutzen
- Verbrauch flexibilisieren:
Stromintensive Geräte mit PV-Überschuss betreiben - Strom mit Wärme koppeln:
Heizstab zur Unterstützung der Warmwassererzeugung
- Batteriespeicher einsetzen:
Überschüssigen Strom zwischenspeichern oder mit einem dynamischen Tarif bei niedrigen Preisen laden - E-Mobilität nutzen:
Elektrischen Hoflader oder Futtermischwagen mit Sonnenstrom laden
Du denkst darüber nach bei deiner ausgeförderten 30 kWp PV-Anlage einen Batteriespeicher nachzurüsten oder planst deine DachAnlage mit Batteriespeicher für den Eigenverbrauch auszustatten? Dann können wir dich mit unserem Partnernetzwerk und den örtlichen Maschinenringen unterstützen.
Überblick Batteriespeichermodelle
Je nachdem wie ein Batteriespeicher betrieben und vermarktet wird, gibt es unterschiedliche Modelle. Daraus ergeben sich unterschiedliche gesetzliche Vorgaben und Regularien gelten. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:
- Stand-Alone
- Co-Location (Grünstrom)
- Multi-Use
- Speicher ohne direkte EE-Anlage
- Rein netzgekoppelt
Vorteile:
- Hohe Flexibilität
- Speicher kann 24/7 genutzt werden
Nachteil:
- Lange Genehmigungsverfahren
- Speicher ausschließlich mit EE-Anlage gekoppelt
Vorteile:
- EEG-Vergütung für gespeicherten Strom
- klare Rechtslage
Nachteil:
- Geringe Flexibilität da Bindung an EE-Anlage
- Speicher für mehrere Zwecke
(EE-Anlagen, Stromhandel, Netzdienstleistungen)
Vorteil:
- Maximale Wertschöpfung durch Multi-Markt-Strategie
Nachteile:
- Hohe Komplexität
- Rechtsunsicherheit
- Hoher Aufwand für Messkonzept und Abrechnung
Plane deinen Batteriespeicher rechtssicher
Die Planung und Realisierung von Batteriespeichern erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. Wer die regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig in seine Planung integriert, schafft Planungssicherheit, vermeidet kostspielige Verzögerungen und legt den Grundstein für wirtschaftlich erfolgreiche und genehmigungsfähige Speicherprojekte.
Die Herausforderung: Die gesetzlichen Vorgaben ändern sich regelmäßig. Deshalb ist es wichtig, dass du von Anfang an auf fachliche und juristische Unterstützung setzt. So stellst du sicher, dass du deinen Batteriespeicher optimal nutzt und deinen Strom rechtssicher vermarktest. Einen Überblick der aktuell geltenden Rahmenbedingungen findest du im Download.


Planungsrecht


Netzanschluss


Vergütung
Um Stolpersteine schon frühzeitig zu identifizieren, haben wir eine umfassende Checkliste zusammengestellt. Von der Ersteinschätzung des Standorts bis hin zur Vermarktung im regulären Betrieb.
Du benötigst professionelle Unterstützung in der Umsetzung deines Batteriespeicherprojekts? Mit dem Ingenierbüro Kumandra Energy wird dein Projekt zum Erfolg.


Vermarkte den Strom aus deinem Batteriespeicher
Du hast dich für einen Batteriespeicher in Verbindung mit deiner Agri- oder Freiflächen-PV-Anlage entschieden oder möchtest deinen Stand-Alone Speicher flexibel an der Börse vermarkten?
Mit unseren Direktvermarktungspartner können wir dir eine Vermarktungslösung für Batteriespeicher ab 500 kWh Kapazität anbieten.
Alle wichtigen Fragen
Einerseits sind Speicherzellen, welche den Großteil der Investitionskosten ausmachen, in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden. Andererseits sorgt der stetige Ausbau erneuerbarer Energien zu schwankenden Preisen am Strommarkt und einem Bedarf an Ausgleichsenergie, um die Stromnetze stabil zu halten. Genau das machen sich Batteriespeicher gewinnbringend zu Nutzen. Wird der Speicher zudem bis einschließlich 04.08.2029 in Betrieb genommen, ist er die folgenden 20 Jahre von Netzentgelten für den zwischengespeicherten Strom befreit. Auch weitere Abgaben und Umlagen können entfallen, das schafft zusätzliche Rentabilität.
Für die Batteriespeichervermarktung gilt grundsätzlich: Je größer der Speicher, desto mehr Vermarktungsmöglichkeiten ergeben sich und desto mehr lohnt er sich. Aber: Engpässe bei Netzbetreibern und aufwendige Genehmigungsverfahren erschweren die Realisierung solch großer Projekte erheblich.
Daher muss jeder Einzelfall individuell geprüft werden. Auch kleine Speicher mit Blick auf Eigenverbrauch ohne Vermarktung, z.B. für ausgeförderte Anlagen, können eine rentable Alternative sein. Für Batteriespeicher kleiner als 1 MWh Kapazität stehen die Chancen auf eine Anschlusszusage vom Netzbetreiber deutlich besser als bei Großprojekten. Vor allem, wenn noch Kapazität am vorhandenen Netzanschluss frei ist oder der Speicher mit einer EE-Anlage kombiniert werden kann (Co-Location).
Die individuelle Höhe ist abhängig von verschiedensten Faktoren. Eine allgemeingültige Aussage hierzu lässt sich deshalb nicht treffen. Verschiedene Batteriespeicher zeigen jedoch, dass im aktuellen Marktumfeld jährliche Erlöse von etwa 150-300 €/kW erzielt werden können. Davon sind sowohl Gebühren für die Vermarktung als auch laufende Betriebskosten abzuziehen.
Auch die Spanne, die für Pachtzahlungen aufgerufen werden, gehen weit auseinander. So werden, umgerechnet für einen Batteriespeicher mit 5 MW Leistung und einer Kapazität von 10 MWh (2 h-System), für die benötigte Fläche von 1.000 m² Pachtpreise von 4.000-12.000 € geboten.
Batteriespeicher kleiner als 1 MWh werden in Schränke, die sie vor äußeren Witterungseinflüssen schützen, verbaut. Einige hundert kWh können so bereits auf 5-10 m² untergebracht werden. Größere Speicher werden meist in ISO-Containern installiert. Ein 1 MWh-System findet beispielsweise in einem 20 Fuß-Container Platz und benötigt damit eine Aufstellfläche von nur 15 m².
Für die schlüsselfertige Projektierung inklusive Genehmigungen und Bau werden für Speicher kleiner als 1 MW bzw. 2 MWh etwa 300-400 €/kWh fällig. Größere Speicherprojekte sind dabei tendenziell günstiger umzusetzen. Ein eventuell anfallender Baukostenzuschuss ist hier noch nicht berücksichtigt.
Zunächst einmal trägt der Betreiber das Risiko für seine Investition in den Bau des Batteriespeichers. Das Risiko aus der laufenden Vermarktung kann der Betreiber durch die Wahl eines entsprechenden Vermarktungsmodells regulieren. So erhält der Betreiber, beispielsweise bei Abschluss eines Fixpreis-Agreements (CPAs) mit dem Vermarkter, eine vorab gleichbleibende Vergütung für die Überlassung des Speichers. In diesem Fall liegt das Erlösrisiko komplett beim Vermarkter.
Durch moderne Speichertechnologie sind mittlerweile etwa 6.000-8.000 Vollladezyklen möglich. Ein Volladezyklus entspricht dabei dem kompletten Be- und Entladen des Speichers. Auch zweimaliges Laden zu 50 % und Entladen entspricht einem Vollladezyklus. Mit dem Vermarkter ist daher vertraglich festzulegen, wie viele dieser Zyklen jährlich zum Einsatz kommen dürfen und wie eventuelle Überschreitungen entschädigt werden. Daraus lässt sich dann die Lebensdauer des Speichers abschätzen. Meist werden zwei Vollladezyklen pro Tag vereinbart, daraus ergibt sich eine technische Nutzungsdauer von ca. 8-10 Jahren.
Ist derzeit kein ausreichender Netzanschluss vorhanden, kann dieser unter Umständen vom Netzbetreiber ausgebaut werden. Ist eine Erhöhung der Anschlussleistung nicht möglich, bleibt eine flexible Netzanschlussvereinbarung. Mit dem Netzbetreiber wird dadurch die Anschlussnutzung individuell geregelt. So kann eine Überbauung des Anschlusses trotz unzureichender Kapazität unter Einhaltung dieser Konditionen ermöglicht werden. Ob und inwiefern eine solche Vereinbarung geschlossen werden kann, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab und ist nicht immer möglich.
In diesem Fall handelt es sich um den sogenannten Multi-Use-Ansatz, das ist selbstverständlich möglich. Zu beachten ist dabei aber, dass alle fließenden Energiemengen genau voneinander abgegrenzt werden müssen. Das erfordert in der Praxis passende Messkonzepte, die aufwendig in der technischen Umsetzung sind. Weitere Einschränkungen können sich durch angebundene EEG-geförderte Erzeugungsanlagen ergeben.
Es ist also stark von der individuellen Situation abhängig, ob sich ein solches Konzept sinnvoll einsetzen lässt. Möglicherweise ist es in diesem Fall sogar besser, Vermarktung und Eigenverbrauchsoptimierung mit jeweils einem separaten Speicher zu lösen.
Typischerweise 1-5 Jahre; individuelle Abstimmung auch bis 10 Jahre möglich
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